PM 2007-253: Untersuchungsausschuss – Umgang mit Oppositionsantrag wird zur Nagelprobe für den Aufklärungswillen der Koalition
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antrags hat, soll diese vorbringen
„Der Umgang der Koalition mit dem Dringlichen Antrag der demokratischen Opposition auf einen Untersuchungsausschuss wird zur Nagelprobe für den Aufklärungswillen von CDU und SPD“, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, den Oppositionsantrag nicht zu blockieren.“
„Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antrags hat, soll diese vorbringen“, so Lichdi. „Ich hätte erwartet, dass die Koalitionsfraktionen ihre rechtlichen Bedenken gegen den Einsetzungsantrag rechtzeitig vor der für Mittwoch früh vorgesehenen Abstimmung im Plenum den einreichenden Fraktionen mitteilen. Das haben CDU und SPD bisher unterlassen. Wir wissen nicht, welche rechtlichen Einwände gegen den Antrag vorliegen. So habe ich keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Einsetzungsantrages zu zweifeln.“
„Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die CDU-Fraktion die Linie ihres Ministerpräsidenten umsetzt und den Untersuchungsausschuss diskreditieren will“, so der GRÜNEN-Politiker. „Das werden wir nicht hinnehmen.
Es ist das Recht der Minderheit, den Gegenstand der Untersuchung festzulegen. Ich erwarte den Respekt der Mehrheitsfraktionen vor dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch der Opposition.“
Die heutige Pressekonferenz des Amtschefs im Innenministerium, Klaus
Fleischmann und des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Reinhard Boos, sieht Lichdi zwiespältig.
„Es kann nicht sein, dass der zuständige Minister bei so einer wichtigen Pressekonferenz fehlt. Offenbar wird er schon zurückgezogen.“
„Sollte mit dem heutigen Tag eine neue Informationspolitik beginnen, kann ich das aber nur begrüßen. Die vorgestellten Probleme im LfV beweisen, wie notwendig der Untersuchungsausschuss ist. Für mich bestätigt sich die Einschätzung, dass der Verfassungsschutz nicht für die Organisierte Kriminalität zuständig sein darf.“