Datum: 27. Juli 2007

PM 2007-280: Konstituierende Sitzung 2. Untersuchungsausschuss

Staatsregierung darf nicht weiter verzögern und muss Verfassungsschutzakten bis zur nächsten Sitzung am 30. August vorlegen
Nach der konstituierenden Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Korruptions- und Aktenaffäre erklärt Johannes Lichdi, Ausschussmitglied der GRÜNEN-Fraktion und rechtspolitischer Sprecher:
„Ich bin sehr froh, dass die angekündigte Schlammschlacht nicht stattgefunden hat. Offensichtlich haben insbesondere auch die Koalitionsfraktionen erkannt, dass die Bevölkerung keine weiteren Spielchen sondern Aufklärung erwartet.“
Der vom Ausschuss beschlossenen Geschäftsordnung konnte Lichdi als einziger nicht zustimmen, da nach seiner Ansicht die demokratischen Minderheitenrechte nicht in vollem Umfang gewahrt werden. „Es gibt jetzt zum Beispiel keine Möglichkeit mehr, Beweisanträge gegen den Willen der Mehrheit durchzusetzen.“
Der Rechtspolitiker begrüßt jedoch, dass der Ausschuss sich immerhin darauf einigen konnte, dass die Verfassungsschutzakten so wie sie an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden auch dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden.
„Ich fordere die Staatsregierung auf, die Akten bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 30. August vorzulegen und an dieser Stelle nicht weiter auf Zeit zu spielen.“
Lichdi kritisiert, dass die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion ein Verfahren gewählt haben, das den schon vor einer Woche eingereichten, umfangreichen Beweisantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die lange Bank schiebt. Der Antrag sieht u.a. die Vorlage weiterer Aktenbestände sowie die zeugenschaftliche Anhörung der Minister Albrecht Buttolo (CDU) und Geert Mackenroth (CDU) vor.
Der Beweisantrag von Johannes Lichdi