Datum: 29. August 2007

PM 2007-310: Korruptionsausschuss – Aktenübergabe verweigert – Staatsregierung missachtet förmlichen Beweisbeschluss

„Buttolo brüskiert Parlament erneut“
„Es ist eine erneute Brüskierung des Parlaments, dass heute – einen Tag vor der Sitzung des Zweiten Untersuchungsausschusses – vom Innenministerium mitgeteilt wird, dass die angeforderten Akten nicht herausgegeben werden“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher und Obmann der GRÜNEN-Fraktion im Untersuchungsausschuss.
Auf der konstituierenden Sitzung am 27. Juli hatten die Ausschussmitglieder einvernehmlich beschlossen, dass die vom Landesamt für Verfassungsschutz an die Staatsanwaltschaft übergebenen Akten auch an den Untersuchungsausschuss gehen. Der Geheimhaltung unterliegende Stellen wären geschwärzt und damit der Quellenschutz gewahrt worden.
„Es steht Innenminister Albrecht Buttolo einfach nicht zu, zu bestimmen, welche Akten der Untersuchungsausschuss zu welchem Zeitpunkt heranzieht. Es handelt sich bei einem Untersuchungsausschuss nicht um eine nachgeordnete subalterne Behörde, sondern das höchste Kontrollgremium der gesetzgebenden Gewalt“, so der Innenpolitiker.
„Dies hat die Staatsregierung offensichtlich immer noch nicht begriffen.“
„Wir werden morgen bei der Sitzung beantragen, dass der Vorsitzende bei der Staatsregierung bei Innenminister Buttolo gegen dieses Verfahren protestiert und auf der schleunigen Übergabe der Akten besteht“, kündigt Lichdi an.
Morgen steht der umfangreiche Beweisantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung:
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/2708BeweisantragEndfassung.pdf
Hintergrund:
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Es ist in der verfassungsrechtlichen Literatur herrschende Meinung, dass parallel zu einem Strafverfahren eine parlamentarische Untersuchung desselben Gegenstandes zulässig ist (Vgl. Glauben/Brocker: Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kap. 5, Rz. 45)