PM 2007-318: GRÜNE zu Anhörung Jugendstrafvollzugsgesetz
Sachverständige begrüßen grüne Forderung nach unabhängigem Strafvollzugsbeauftragten – „entspricht UN-Anti-Folterkommission“
Nach der Anhörung zu den Gesetzentwürfen von GRÜNEN-Fraktion und Staatsregierung zum künftigen Jugendstrafvollzug in Sachsen kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Justizminister Geert Mackenroth (CDU): „Wegen seiner halbherzigen Alleingänge wurde kostbare Zeit verschenkt. Der jetzige Regierungsentwurf weicht kaum vom Musterentwurf ab, den die länderübergreifende Arbeitsgruppe erstellt hat, aus der sich Sachsen Ende 2006 urplötzlich verabschiedet hatte.“
„Die Staatsregierung muss sich jetzt beeilen, um die Anregungen aus der Anhörung bis zum Jahresende aufzunehmen“, mahnt Herrmann eine künftige konstruktivere Arbeit an.
„Die Anhörung bestätigte, dass sich die erfolgreiche Wiedereingliederung der Jugendstrafgefangenen in die Gesellschaft auch im Alltag der Anstalt widerspiegeln muss und nicht nur ein Vollzugsziel im Gesetzestext sein darf.“ Aus diesem Grund hat die GRÜNE-Fraktion im Gegensatz zur Staatsregierung klare Kriterien für die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die erzieherische Qualifikation der Mitarbeiter aufgestellt. Im grünen Entwurf haben die Jugendlichen außerdem einen Anspruch auf schulische und berufliche Bildung, auf Suchttherapie und auf psychotherapeutische Unterstützung.
Die Sachverständigen begrüßten das Anliegen der GRÜNEN-Fraktion, dass Gesetz in das bestehende Netzwerk sozialer Hilfen einzupassen. „Es gibt eine Zeit vor und nach der Haftentlassung. Uns war es, offenbar im Gegensatz zu Justizminister Mackenroth, wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und Einrichtungen der Jugendhilfe und der Familienbildung verbindlich zu regeln.“
Jochen Goerdeler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), kritisierte in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Staatsregierung den unzureichenden Rechtsschutz für die Jugendstrafgefangenen. Dieser sei am effektivsten im grünen Gesetzentwurf geregelt. Zudem begrüßte er die grüne Forderung, einen unabhängigen Strafvollzugsbeauftragten einzurichten. „Damit wird der UN-Anti-Folterkommission entsprochen, deren Umsetzung für Deutschland verpflichtend ist“, erklärte Prof. Dr. Frieder Dünkel, Gutachter zum Jugendstrafvollzug für das Bundesverfassungsgericht.
Grünes Eckpunktepapier: „Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz“
Grüner Gesetzentwurf: „Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz“ (Drs. 4/8870)