Datum: 31. Januar 2007

PM 2007-33: Erbschaftssteuer-Urteil – Staatsregierung muss sich für steuerliche Entlastung von Unternehmensnachfolgen einsetzen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer besteht nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Handlungsbedarf für die Staatsregierung.
„Die Staatsregierung muss sich in Berlin für eine schnelle steuerliche Entlastung bei Unternehmensnachfolgen einsetzen“, fordert Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN. „In Sachsen haben wir in den nächsten Jahren mit etlichen Unternehmensübergaben zu rechnen. Die sächsischen Betriebe haben aber oft eine so geringe Ertragskraft, dass der Vermögensentzug durch Erbschaftsteuer die Betriebsfortführung bedroht. Steuernachlässe bei Betriebsübergaben sind daher gerade für die kleinen, eigenkapitalschwachen Betriebe Sachsens überlebenswichtig. Nach fast fünf Jahren Rechtsunsicherheit müssen die Familienbetriebe endlich Planungssicherheit erhalten.“
In Sachsen stehen nach Berechnungen des ifo-Dresden bis 2020 rund 25.000 Unternehmen vor der Übergabe, und zwar mit einem Gesamtumsatz von insgesamt 16,1 Mrd. Euro und 330.000 Beschäftigten. Davon ist rund jedes fünfte Unternehmen und 30.000 Beschäftigte von einer Stilllegung bedroht. Als wichtigstes Problem bei der Unternehmensnachfolge werden in Sachsen finanzielle Aspekte genannt.
„Ich begrüße, dass künftig sämtliche Vermögensarten zum Marktwert bewertet werden müssen. Denn die bisherige Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ungerecht und anfällig für Steuersparmodelle, weil Grundstücke, Gebäude und Betriebsvermögen viel niedriger bewertet werden als beispielsweise reines Geldvermögen“, kommentiert Hermenau das Karlsruher Urteil. Das Urteil muss so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge sieht vor, die betriebliche Erbschaftsteuer innerhalb von 10 Jahren schrittweise auf null zu senken, wenn ein Unternehmen fortgeführt wird. Die Betriebsfortführung wird dabei nach Angaben des BMF dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt, damit Spielräume für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen erhalten bleiben.
Das sächsische Finanzministerium rechnet in Sachsen mit einem Erbschaftssteueraufkommen von 19 Mio. (2007) bzw. 22 Mio. (2008). Im Ländervergleich liegt Sachsen beim Pro-Kopf-Erbschaftssteueraufkommen an viertletzter Stelle. 
Die Berechnungen und Umfrageergebnisse des ifo-Instituts zur Unternehmensnachfolge in Sachsen finden sich im Mittelstandsbericht 2005/2006 der Staatsregierung unter http://www.unternehmensnachfolge.sachsen.de/set/1031/msb.pdf