PM 2007-335: GRÜNE regen Normenkontrollklage gegen Verwaltungsreform an
Verfassungswidriger Eingriff in Mitwirkungsbefugnis der Kreistage
Nach Abschluss des Anhörungsmarathons im Landtag zur Verwaltungsreform sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zahlreiche Mängel.
„Die Regelungen des Personalübergangs dürften teilweise bundesrechtswidrig sein. Die Herauslösung des Kreises Döbeln aus dem Regierungsbezirk Leipzig konnte nicht begründet werden. Die wirklichen Kriterien für die Kreissitzfestlegung blieben letztlich offen. Die Zerschlagung der Umweltverwaltung findet offensichtlich nur statt, um genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunalisieren zu können“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
Ein besonderer Schwerpunkt war die Frage nach der Zulässigkeit des ‚Vogtländischen Wegs‘. „Hier haben sich die Koalitionsfraktionen offensichtlich darauf verständigt, noch nicht einmal eine Experimentierklausel zuzulassen“, kritisiert Lichdi. „Die Bekenntnisse der Koalitionsabgeordneten aus dem Vogtland dienen da nur noch der Gesichtswahrung vor Ort.“
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 2007, das die Verwaltungsreform in MV gekippt hatte, sind die Fragen der bürgerschaftlichen Mitwirkung der Kreistage wieder in den Vordergrund getreten.
„Nach unserer Überzeugung führt die Verdoppelung des Kreisgebiets, die Halbierung der Kreistagsmitglieder sowie die einseitige Stärkung des Landrats zu einem verfassungswidrigen Eingriff in die Substanz der bürgerschaftlich-demokratischen Mitwirkungsbefugnis des Kreistags. Ich appelliere an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der Kreistage ernsthaft zu prüfen“, so der GRÜNEN-Politiker.
„Die Koalition versucht die Verwaltungsreform als Nachweis vermeintlicher Handlungsfähigkeit ohne jede Änderung durchzupeitschen. Der Landtag wird so zur Abnickmaschine des Hinterzimmerkompromisses zwischen Landräten und Innenminister degradiert“, fasst Lichdi zusammen.
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Stärkung der Wahl- und Kreistagsrechte 4/8232 wird am 26. November im Rechtsausschuss öffentlich angehört.
Das Hintergrund-Papier: Bürgerschaftliche Mitwirkung und Verwaltungsreform
Der grüne Gesetzentwurf (Drs. 4/8232)