PM 2007-336: Rundfunkgebühren – ARD, ZDF und Deutschlandradio gewinnen in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht stärkt öffentlich-rechtlichem Rundfunk den Rücken
Karl-Heinz Gerstenberg, medienpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Gebührenstreit. „Der Spruch der Verfassungsrichter bestätigt die Unabhängigkeit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und damit auch die Staatsferne des Rundfunks.“
2005 hatten sich die Bundesländer erstmals nicht an die Empfehlungen der KEF zur Erhöhung der Rundfunkgebühr gehalten. Dagegen hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio in Karlsruhe geklagt.
„Das Urteil stärkt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland den Rücken“, so Gerstenberg. „Besonders freut es mich, dass das Gericht die Entwicklungsgarantie für die Öffentlich-Rechtlichen bestätigt hat. Auch im digitalen Bereich können und müssen sie ein vielfältiges, von wirtschaftlichen Zwängen freies Programm anbieten.“