PM 2007-340: 6:0 für das Landesamt für Denkmalpflege
Sachverständige kritisieren einmütig die geplanten Änderungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
„6:0 für das Landesamt für Denkmalpflege“, kommentiert Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die öffentliche Anhörung zum grünen Antrag „Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde“ (Drs. 4/8773.).
Alle sechs geladenen Sachverständigen bewerteten die Gesetzesnovelle der Staatsregierung als fachlich und wirtschaftlich unsinnig. Sie konnten bei den geplanten Maßnahmen keine Einsparpotentiale erkennen. Im Gegenteil: die Pläne des Innenministers würden bei konsequenter Anwendung zu einer überforderten und aufgeblähten kommunalen Verwaltung führen. Prof. Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, bezeichnete das Vorhaben der Staatsregierung als „Treppenwitz“.
Ungeteilte Zustimmung der Sachverständigen erhielt hingegen der Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion, Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie unter Federführung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zusammen zu legen. Dies sei bundesweit und international anerkannte Praxis, wie Dr. Juliane Kirschbaum, Vorsitzende des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, erklärte.
„Die Staatsregierung wäre gut beraten, die geplanten Änderungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zurückzunehmen“, fordert Gerstenberg. „Wir werden uns nicht damit abfinden, dass der Denkmalschutz in Sachsen geschwächt wird.“
Grüner Antrag „Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde“ (Drs. 4/8773)