PM 2007-341: Anhörung zum Gesetzentwurf zum Schutz des Unesco-Welterbes
Schutz der sächsischen Welterbestätten in Denkmalschutzgesetz und Naturschutzgesetz möglich und erforderlich
Die Landtagsanhörung zum grünen Gesetzentwurf ‚Schutz des Unesco-Welterbes‘ in Sachsen bestätigt nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungskompetenz Sachsens.
„Wir fühlen uns durch die Sachverständigen bestätigt, dass der Schutz des Unesco-Welterbes in Sachsen im Denkmalschutzgesetz und im Naturschutzgesetz möglich und erforderlich ist“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
„Wichtig ist eine klare gesetzliche Regelung für die Glaubwürdigkeit künftiger sächsischer Antragstellungen, die im Jahr 2011 möglich werden“, so Lichdi. Dafür ist derzeit die ‚Montanregion Erzgebirge‘ angemeldet, aber auch Meißen, Thomaskirche und Bachstätten in Leipzig, Görlitz/Zgorzelec sowie das Umgebindeland sind Gegenstand der Überlegungen.
Der Sachverständige Prof. Dr. Ulrich Fastenrath, Völkerrechtler an der TU Dresden, betonte, dass die für die Antragssteller geltende „Bemühensverpflichtung in der Welterbekonvention“ nicht eine Nichtverpflichtung für den Freistaat Sachsen bedeute. Wenn ein Antrag auf Aufnahme durch innerstaatliche Behörden gestellt wurde, dann muss auch der Schutz und der Erhalt der Welterbestätten sichergestellt werden.
Gerade der Streit um die Bindungswirkung des Völkerrechts macht eine Klarstellung im Denkmalschutzgesetz und Naturschutzgesetz nötig.
Der Sachverständige Dr. Dankwart Guratzsch betonte die Beschädigung der UNESCO durch die aktuelle Diskussion um den Umgang mit dem Welterbe in Sachsen.
Herr Ahrensdorf vom Kultusministerium Sachsen–Anhalt hatte leider kurzfristig abgesagt. In Sachsen–Anhalt gibt es seit 2004 ein vergleichbares Gesetz.
Gesetzentwurf „Schutz des UNESCO-Welterbes in Sachsen“ (Drs. 4/6607)