Datum: 17. September 2007

PM 2007-347: Verweigerung der Verfassungsschutz-Akten – Aufklärungsrecht notfalls bei Verfassungsgerichtshof einklagen

„Mit der Verweigerung der Akten verstößt die Staatsregierung gegen Grundregeln der Demokratie“, kritisiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher und Obmann der GRÜNEN-Fraktion im Untersuchungsausschuss, die verstrichene Frist zur Übergabe der Verfassungsschutz-Akten an den 2. Untersuchungsausschuss. „Es stellt sich schon die Frage, warum die Staatsregierung die Akten nicht übergibt, wenn an der Affäre angeblich nichts oder kaum etwas dran ist.“
Der Untersuchungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 30.08.2007 die Aktenübergabe einstimmig beschlossen. „Da auch die Koalitionsfraktionen diesen Beschluss mitgetragen haben, sehe ich sie in der Pflicht, sich für die sofortige Aktenübergabe einzusetzen“, fordert Lichdi.
Lichdi kündigt an, dass er im Falle einer weiteren Verzögerung in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 21.09.2007 vorschlagen wird, das Aufklärungsrecht beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig einzuklagen. „Spätestens dann können die CDU- und SPD-Fraktion zeigen, ob sie tatsächlich an Aufklärung interessiert oder Befehlsempfänger der Staatsregierung sind.“