PM 2007-348: Untersuchungsausschuss – Externe Gutachten dienen der Blockade
Wenn Justizminister Mackenroth den Untersuchungsausschuss für verfassungswidrig hält, muss die Staatsregierung klagen
Nach Meinung von Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher und Obmann der GRÜNEN-Fraktion im 2. Untersuchungsausschuss, erschöpfen sich die Gutachten der externen Sachverständigen zum Einsetzungsbeschluss zum 2. Untersuchungsausschuss in Wiederholungen.
„Nach einer ersten Durchsicht enthalten die Gutachten keine neuen Gesichtspunkte zur Frage der Verfassungskonformität des Untersuchungsauftrags. Das ist offenbar auch der Staatsregierung klar. Denn den Weg vor das Verfassungsgericht in Leipzig ist die Staatsregierung bisher nicht gegangen“, so der GRÜNEN-Politiker.
„Ich erwarte deshalb, dass dem gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen beschlossenen Antrag auf Herausgabe der geschwärzten Verfassungsschutzakten bis zur nächsten Sitzung am Freitag nachgekommen wird. Der dieser Aufforderung zu Grunde liegende Beweisantrag ist bestimmt und konkret. Offenbar haben das auch die CDU-Abgeordneten so gesehen, sonst hätten sie dem Antrag am 30. August nicht geschlossen zugestimmt“, erklärt Lichdi. „Sollte dies nicht geschehen, werde ich, wie angekündigt, einen Antrag auf Klageerhebung beim Verfassungsgerichtshof vorschlagen.“
„Die so großzügig vom Justizminister angebotene Hilfe für eine Nachbesserung des Untersuchungsauftrags halte ich für vollkommen unglaubwürdig. Als die Oppositionsfraktionen die Koalition am 13. Juli im Verfassungs- und Rechtsausschuss um Verbesserungsvorschläge gebeten hatten, war vom Minister und den Koalitionsfraktionen keine Aussage zu bekommen.“