Datum: 01. Februar 2007

PM 2007-36: GRÜNE legen sächsisches Nichtraucherschutzgesetz vor

Zentrales Anliegen ist für uns der Schutz vor Passivrauchen und die Prävention
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag hat heute ein Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt.
„Mit unserem Vorschlag wollen wir den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Sachsen verbessern“, so Elke Herrmann, die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Zentrales Anliegen ist für uns der Schutz vor Passivrauchen und die Prävention. Wir wollen, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher sich in allen öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gaststätten bewegen können, ohne von Rauch belästigt und gefährdet zu sein.“
Deshalb sieht der Gesetzentwurf lokale Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Sporteinrichtungen und Spielplätzen, Transportmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, Gaststätten und auch im Sächsischen Landtag vor.
Bei Kitas, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sportstätten und Spielplätzen erstreckt sich das Rauchverbot auf das gesamte Gelände.
In Gaststätten können Raucherräume eingerichtet werden, in denen im Interesse der Gesundheit der Angestellten allerdings nicht bedient wird.
Damit das Gesetz kein zahnloser Papiertiger bleibt, sind Sanktionen in Form von Bußgeldern vorgesehen.
„Die Landtagsdebatte in der letzten Woche hat deutlich gezeigt, dass der Nichtraucherschutz in Sachsen endlich per Gesetz vorangebracht werden muss“, so Elke Hermmann. „Schon heute ist deutlich, dass sich die Bundesländer nicht auf einen umfassenden Nichtraucherschutz einigen können.“
„Appelle und Selbstverpflichtungen erweisen sich als wirkungslos. Unser Gesetzentwurf umfasst alle Bereiche, die wir landesrechtlich regeln können“, so die grüne Gesundheitspolitikerin.
Der Gesetzentwurf wird in der nächsten Landtagssitzung im März eingebracht (1. Lesung).
weitere Informationen:


  • Eckpunktepapier zum grünen Gesetzentwurf

  • Gesetzentwurf