Datum: 02. Februar 2007

PM 2007-37: Zimmerverbot für ALG-II-Empfänger in Löbau

Innenminister soll Rechtsmäßigkeit der Maßnahme prüfen
Die Darstellung von Zimmerverboten für ALG-II-Empfänger in Löbau (Mopo, 02.02.07) hat in der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag Kopfschütteln ausgelöst.
„Wenn es nicht so erniedrigend für die Betroffenen wäre, müsste man es als Provinzposse bezeichnen“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Auch Hartz IV–Empfänger haben ein Recht auf Privatheit ihrer Wohnung.“
„Innenminister Buttolo muss diese Praxis in Löbau auf ihre Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen lassen“, fordert Herrmann. „Die Maßnahme erscheint mir völlig unangemessen. Die realen Einsparungen dürften minimal sein. Stadt und Wohnungsbaugesellschaft sollten sich auf eine mieterfreundliche Lösung verständigen.“
„Wenn Hartz IV–Empfänger in ihrer Wohnung damit rechnen müssen, dass Behördenangestellte oder Vermieter kontrollieren, ob ein Wohnraum abgeschlossen ist, ist das demütigend“, so die grüne Sozialpolitikerin.
„Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Die Wohnung, als privater Rückzugsraum, ist vor staatlichen Eingriffen zu schützen.“