PM 2007-376: Welttierschutztag – GRÜNE legen Verbandsklagegesetz für Tierschutzvereine vor
Tiere brauchen einen Anwalt – Tierschutzgesetz muss umgesetzt werden
Zum heutigen Welttierschutztag legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag den Entwurf für ein Tierschutzverbandsklagegesetz vor.
„Wir wollen mit der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts in Sachsen endlich für die praktische Umsetzung des Tierschutzgesetzes sorgen. Seit 2002 ist der Schutz der Tiere zwar als Staatsziel im Grundgesetz verankert, außerdem gibt es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz. Doch bislang ist beides weitgehend bedeutungslos, weil die Rechte der Tiere nicht einklagbar sind“, erklärt Elke Herrmann, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Dies hat zur Folge, dass Tieren Leid und Qualen zugefügt werden können, ohne dass eine rechtliche Handhabe dagegen besteht. Ursache ist der deutsche Rechtsgrundsatz, wonach nur Einzelpersonen klageberechtigt sind, deren Interessen berührt werden – Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen“, so die grüne Abgeordnete.
„Die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts im Bereich Naturschutz hat gezeigt, dass dies eine erfolgreiche Möglichkeit ist, dem Schutzgedanken Geltung zu verschaffen“, führt Herrmann aus.
Im grünen Gesetzentwurf wird das Verbandsklagerecht umfassend geregelt. Der Entwurf sieht neben dem Klagrecht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und Stellungnahmen anderer einzusehen.
„Dieser Gesetzentwurf steckt den Rahmen für ein faires rechtsstaatliches Verfahren ab, damit künftig auf der Basis des Tierschutzgesetzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt möglich ist“, ist Herrmann überzeugt.
„Mit diesem Gesetzentwurf ist keine Prozessflut zu erwarten“, beruhigt die Abgeordnete mögliche Gegner. „Klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und seit mindestens drei Jahren bestehen. Das seit 2002 existierende Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände zeigt zudem, dass der Klageweg nur beschritten wird, wenn gewichtige Gründe vorliegen und Erfolgsaussichten bestehen.“
Der grüne Gesetzentwurf „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“
Eckpunktepapier „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“