PM 2007-394: GRÜNE wollen weitere Änderungen des Abgeordnetengesetzes
Keine rückwirkende Diätenerhöhung – Offenlegung der wirtschaftlichen Interessen bei Entscheidungen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag begrüßt etliche Änderungen der Koalition beim Abgeordnetengesetz.
„Eine rückwirkende Diätenerhöhung kommt für uns nicht in Frage“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Damit würde die Koalition dem Ruf der Abgeordneten in der Öffentlichkeit einen Bärendienst erweisen.“
„Es hat sich gelohnt, dass wir es mit einer Anhörung verhindert haben, dass die Koalition ihr Abgeordnetengesetz ohne Änderungen im September im Landtag beschließen konnte“, freut sich Lichdi. „Die Koalition hat etliche Vorschläge aus dem grünen Gesetzentwurf zur ‚Regelung von Nebeneinkünften‘ übernommen. Das betrifft das Verbot unzulässiger Zuwendungen und die Sanktionierung von Verstößen. Positiv ist auch die Verringerung der Rentenbeiträge.“
Die GRÜNE-Fraktion hält aber an der grundsätzlichen Kritik am Abgeordnetengesetz fest. „Leider fehlt der Koalition der Mut zu einer großen Reform der Abgeordnetenentschädigung, wie sie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits vollzogen haben“, so der GRÜNEN-Politiker.
„Wir wollen alle Sonderregelungen für die Abgeordneten in einer zu versteuernden Abgeordnetendiät zusammenfassen, aus der auch die Altersvorsorge gezahlt werden muss.“
Bei Nachweis der Altersvorsorge würden die Abgeordnetenbezüge bei der bisherigen Höhe der Zahlungen knapp 7.700 Euro erhalten. Der Verwaltungsaufwand würde erheblich vermindert.
Die GRÜNE-Fraktion wird die Offenlegung der wirtschaftlichen Interessen der Abgeordneten bei bestimmten Entscheidungen des Landtags beantragen. „Wie für Gemeinde- und Kreisräte soll auch der Landtagsabgeordnete verpflichtet sein, individuelle Vor- oder Nachteile, die ihm aus einer Entscheidung erwachsen, anzuzeigen“, so Lichdi. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann er aber nicht von einer Beratung ausgeschlossen werden.“