Datum: 22. Oktober 2007

PM 2007-399: Landtagsanhörung zum Wassergesetz – Änderung des Wassergesetzes steht nichts im Wege

Pläne für Fernwasserleitung aus Tschechischer Republik werden unmöglich
Die heutige Anhörung der Gesetzentwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag zeigt, dass der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes nichts im Wege steht.
„Wir können den Vorrang ortsnaher Wasserversorgung im Gesetz festschreiben und damit auch für Chemnitz durchsetzen“, freut sich Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Die Anhörung hat die Umsetzbarkeit unserer Pläne bestätigt. Es wird keine Fernwasserleitung aus der Republik Tschechien geben.“
(…)
Die anderen Sachverständigen waren sich einig, dass die Bereitstellung von Wasser eine Dienstleistung im Sinne der Daseinvorsorge sei.
Der Sachverständige Burkhard Wricke von der deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches wies auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Solidarprinzips innerhalb der Zweckverbände hin.
Der grüne Gesetzentwurf fasst den Paragraph 59 des Sächsischen Wassergesetzes neu, der die Nutzung von Wasservorkommen regelt.
Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben der höheren Behörde die Absicht ortsferneren Wasserbezuges rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe dafür darzulegen. Die höhere Wasserbehörde entscheidet frühzeitig über die Zulässigkeit der ortsferneren Bezuges.
2004 war diese Regelung aus Gründen der Deregulierung und Verfahrensvereinfachung gestrichen worden. Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Sächs. Wassergesetzes (Drs 4/9256)