Datum: 15. November 2007

PM 2007-434: GRÜNE zu Antifa-Verfassungsergänzung in Mecklenburg-Vorpommern

Falsche Hoffnung geweckt, dass es leichter wäre, gegen Nazis vorzugehen
Die Verfassungsergänzung in Mecklenburg-Vorpommern um einen Passus gegen Rechtsextremismus wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisch beurteilt.
„Wir sind gegen ähnliche Veränderungen der Sächsischen Verfassung, weil sie ein Tor zur staatlichen Meinungskontrolle öffnen, nichts bringen und falsche Hoffnungen wecken“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Nationalsozialismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! – das ist die richtige politische Parole. Man kann sie aber nicht rechtlich umsetzen. Und man sollte es auch nicht tun.“
„Fremdenfeindliche Straftaten sind schon jetzt verboten“, so Lichdi. „Wenn Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt oder beleidigt werden, sind die Täter nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch zu verfolgen.“
„Mit antifaschistischen Verfassungsparagraphen wird bewusst oder unbewusst die falsche Hoffnung geweckt, dass es leichter wäre, gegen Aktionen oder Demonstrationen der Nazis vorzugehen“, kritisiert der grüne Innenpolitiker. „Die Nazis werden ihre Provokationen aber weiter betreiben können. Die notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung würde sich auf rechtliche Auslegungsfragen verlagern, was denn nun ‚rechtsextremistisch‘, rassistisch‘ oder ‚antisemitisch‘ sei und was noch nicht.“
„Rechtsextremismus und Rassismus sind am besten zurückzudrängen, wenn die Ideen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in der Gesellschaft verankert werden“, so Lichdi. „Dazu reichen nicht allein Verfassungsparagraphen. Das ist die ständige Aufgabe der gesellschaftlichen Gruppen, demokratischen Parteien und engagierten Bürgerinnen und Bürger.“