PM 2007-438: Schwachstellen bei der Denkmalschutzgesetzgebung noch nicht ausgeräumt
Koalition hat das Problem nur zur Hälfte erkannt
„Wir freuen uns, dass die Koalition zur Einsicht gekommen ist und das Landesamt für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde erhalten will. Damit kommt sie unserem Antrag nach“, kommentiert Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, die Schwachstellen der Denkmalschutzgesetzgebung im Zuge der Verwaltungsreform.
„Doch die Koalition hat das Problem nur zur Hälfte erkannt“, warnt Karl-Heinz Gerstenberg. „Auch die nach wie vor geplante Übertragung von Aufgaben der Denkmalpflege auf die Kommunen stieß auf die einhellige Ablehnung der Experten.“ Die Fachleute hatten in Anhörungen im Sächsischen Landtag vor der Kommunalisierung wichtiger Aufgaben der Denkmalpflege gewarnt, da sie eine weitere Schwächung des Denkmalschutzes zur Folge hätte.
Der Gesetzentwurf sieht eine erweiterte Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörden für Denkmale in kommunalem und staatlichem Besitz vor. „Wenn Landräte und Bürgermeister über die Vergabe von sächsischen Fördermitteln zu entscheiden haben, ist der Gedanke, dass kommunale Denkmäler gegenüber im Privatbesitz befindlichen Denkmälern bevorzugt behandelt werden, zumindest nicht von der Hand zu weisen“, kritisiert Gerstenberg. „Wir wollen den zwangsläufig zu erwartenden Vorwurf der Intransparenz und Interessensverquickung unseren Bürgermeistern und Landräten ersparen.“
„Mit dem Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege ist der erste Schritt zu einer vernünftigen Lösung getan. Wir ermutigen die CDU/SPD-Koalition ausdrücklich, auf international anerkannte Experten zu hören und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben“, fordert Gerstenberg. Im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien wird am 29. November 2007 neben dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz auch der GRÜNEN-Antrag zum Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde behandelt.
Hintergrund
In den Anhörungen am 4. und 13. September im Sächsischen Landtag wiesen die Experten auf den ursprünglichen Sinn der Reform hin: die Verwaltung zu straffen, die Dienstleistungsfähigkeit zu verbessern und Bürgernähe zu schaffen. Im Bereich Denkmalpflege wird aber das Gegenteil der Fall sein: Unklar ist, wie z.B. die bisher in den Regierungspräsidien arbeitenden drei spezialisierten Mitarbeiter, die sachsenweit denkmalschutzrechtliche Genehmigungen ausstellen, oder die sechs Mitarbeiter, die Denkmalförderbescheide bearbeiten, auf 13 neue Großkreise aufgeteilt werden sollen. Eine dann nötige Aufstockung des Personalbestandes würde den Zielen der Verwaltungsreform jedoch komplett widersprechen. Denn nur mit erheblich mehr Personal wäre für die Landkreise und Kommunen zu leisten, was jetzt in den Regierungspräsidien konzentriert geschieht.
In Zeiten, in denen der notwendige Stadtumbau in Sachsen immer noch zu 90 Prozent Abriss bedeutet, wäre eine Schwächung des Denkmalschutzes vor Ort katastrophal. Die Hauptlast der Sanierung und Erhaltung der sächsischen Denkmäler tragen private Besitzer und Investoren. Diese benötigen auch in Zukunft fachlich kompetente und qualifizierte Partner. Eine Zerschlagung des spezialisierten Personalpools in den Mittelbehörden wäre diesem Ziel mehr als abträglich.
Antrag „Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde“ (Drs. 4/8773)