Datum: 26. November 2007

PM 2007-444: Verwaltungsreform – Änderungsanträge der Koalition

Koalition übernimmt Vorschläge aus grünen Gesetzentwürfen – Demokratie- Defizite bleiben im Kern bestehen
Anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zur Ausweitung der Wahlrechte und Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte (Drs. 4/8232) im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und der vorgelegten Änderungsanträge der Koalition an der Verwaltungsreform erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:
„Die Koalition übernimmt einige Forderungen aus dem von uns bereits im Februar 2007 eingebrachten Gesetzentwurf. Im Kern bleibt sie aber hinter den Anforderungen an eine Stärkung der kommunalen Demokratie auf Kreisebene zurück. Wir freuen uns, dass die Koalition den Plan der Mini-Kreistage verwirft, sondern die Anzahl der Sitze bei Kreisen mit mehr als 300.000 Einwohnern bis auf 98 erhöht.“
„Allerdings fehlt in den Änderungsanträgen der Koalition die von der CDU- und vor allem SPD-Fraktion per Pressemitteilung vom 06.11.07 angekündigte Ausstattung der Kreistagsfraktionen. Sind die Koalitionsfraktionen dort schon wieder eingeknickt?“
„Die Gefahr einer noch stärkeren Dominanz von Bürgermeistern in den Kreistagen droht weiterhin. An der Festlegung einer Unvereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat haben CDU und SPD offenbar kein Interesse.“
„Auch bei der Absenkung des Höchstquorums zur Einleitung von Bürgerbegehren von 15 Prozent auf 10 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bleiben CDU und SPD auf halbem Wege stehen. Warum schafft die Koalition Bürger erster und zweiter Klasse, indem sie das Einleitungsquorum für Bürgerbegehren für die Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz bei 15 Prozent belässt?“
„Im Übrigen bleibt die Koalition hinter den Anforderungen an eine demokratieverträgliche Kreisgebietsreform zurück, wie sie auch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt hatte. Auf die Kernfragen der kommunalen Demokratie wie die Rechte der Kreistage für die kommunalisierten Aufgaben oder die Stärkung der Kontrollrechte der Kreisräte geht die Koalition in ihrem altbekannten Zentralismus überhaupt nicht ein.“ Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion Gesetzentwurf „Gesetz zur Ausweitung der Wahlrechte und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte“ (Drs. 4/8232) der GRÜNEN-Fraktion