PM 2007-445: Neuverschuldungsverbot schießt über das Ziel hinaus
Lieber ‚Schweizer Schuldenbremse‘ in Sachsen einführen
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „Gesetz zur Einführung eines Neuverschuldungsverbots“ erklärt Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Den Sachverständigen ist zuzustimmen, wenn diese davon abraten, ohne Kenntnis der Ergebnisse der Föderalismuskommission II im Alleingang ein Neuverschuldungsverbot einzuführen.“
„Ich warne grundsätzlich davor, Schuldenaufnahmen durch eine Verfassungsänderung prinzipiell und auf Dauer zu untersagen. Ein klares JA zu ehrgeizigem Schuldenabbau und Abbau der Neuverschuldung. Aber ein totaler Verzicht auf Schuldenaufnahmen ist falsch.“
„Sachsen sollte lieber eine ‚Schuldenbremse‘ nach Schweizer Vorbild einführen. In guten Zeiten – wie aktuell – müssen Mittel zurücklegt werden, um diese in schlechten Zeiten einsetzen zu können. Konjunkturbedingte Schwankungen der Steuereinnahmen werden so ausgeglichen. Es wird vermieden, dass im Abschwung sinnvolle Projekte und wichtige Staatsaufgaben – wie Bildung, Sport und Kultur – dem Rotstift zum Opfer fallen.“
„Bedingung für die Einführung der Schuldenbremse bei Bund und Ländern sind wirksame Sanktionsmechanismen, damit die Schuldenbremse kein Papiertiger wird. Die Steuermehreinnahmen des Jahres 2007 von rd. 900 Mio. Euro hätten für schlechte Zeiten – z.B. für die noch ausstehende Rechnung aus dem Landesbank-Abenteuer – zurückgelegt werden müssen.“
Hintergrund:
Bei der Schweizer Schuldenbremse werden die zulässigen Höchstausgaben anhand eines volkswirtschaftlich begründeten Konjunkturfaktors und den erwarteten Einnahmen bestimmt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schweiz durch Anwendung ihrer Schuldenbremse ihre Schuldenquote absenken konnte.