Datum: 07. Dezember 2007

PM 2007-461: Verwaltungsreform – Juristischer Dienst hält Generalklausel zur Einschränkung des Weisungsrechts für wirkungslos

Nach massiven Protesten der Kreise hatte die Staatsregierung in den Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform eine Generalklausel zur Einschränkung ihres Weisungsrechts eingefügt. Heute erklärte der Juristische Dienst, die Klausel ist vollkommen wirkungslos.
„Und wieder zeigt sich, dass die Verwaltungsreform ein undurchdachter Schnellschuss ist. Die so genannte Erhöhung des Gestaltungsspielraums für die Kommunen war eine Luftnummer“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
Erst im Sommer hatten sich die Kreisvertreter beschwert, dass sie durch die Verwaltungsreform zwar viele Aufgaben übertragen bekommen, die Staatsregierung aber in allen Fällen unbeschränktes Weisungsrecht hat. Damit hätten sie keinerlei Gestaltungsspielräume.
„Doch anstatt nach dieser deutlichen Kritik der Betroffenen, endlich einmal die Einzelregelungen im Detail zu überprüfen, meinte die Staatsregierung genug für die Erhöhung der Handlungsspielräume zu tun, wenn sie eine Generalklausel zur Einschränkung des Weisungsrechts in den Gesetzentwurf einfügt“, ist Lichdi erbost. „Diese Staatsregierung löst Probleme nicht, sie tut nur so.“