Datum: 18. Dezember 2007

PM 2007-470: Sachsen LB – Geplante Bürgschaft verstößt gegen Haushaltsordnung und Bürgschaftsrichtlinien Sachsens

Nur ein Nachtragshaushalt ist eine verfassungskonforme Lösung
Nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag verstößt die geplante Bürgschaft für die Sachsen LB gegen die Haushaltsordnung und die Bürgschaftsrichtlinien Sachsens.
„Die Sicherungsgarantie für die Landesbank kann nur mit einem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden“, so Antje Hermenau, Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion. „Ich fordere CDU- und SPD-Fraktion auf, die untauglichen Regierungspläne nicht einfach abzunicken. Insbesondere die SPD-Fraktion steht vor der Frage, ob sie für einen Neuanfang steht oder Teil des Problems ist. Wenn jetzt die Verfassung gebrochen wird, kann die SPD das nicht mehr allein der CDU anlasten.“
Nach sächsischer Haushaltsordnung ist die Übernahme von Bürgschaften ausgeschlossen, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit fällig werden.
Laut LVZ/DNN (vom 17.12.07) rechnet Finanzminister Tillich selbst damit, dass ein Teil der Bürgschaften in Anspruch genommen werden wird.
Die Bürgschaftsrichtlinien verbieten zudem, Bürgschaften zugunsten der Landesbank wie geplant nach Paragraph 12, Absatz 3 des Haushaltsgesetzes auszureichen. Für Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, kommt lediglich ein jährlicher Bürgschaftsrahmen von maximal 300 Mio. Euro nach Paragraph 12, Absatz 2 in Betracht.
„Wenn der Koalition ihre eigenen Gesetze und Richtlinie egal sind, werden wir wegen der Verstöße vor Gericht ziehen“, kündigte Hermenau an. Zudem fordert sie Staatsregierung und Koalition auf, den Pensionsfonds unangetastet zu lassen. „Hören sie auf, die finanziellen Belastungen in die Zukunft zu verschieben. An einem Nachtragshaushalt kommen sie nicht vorbei.“ Hintergrundpapier der GRÜNEN-Fraktion

Haushaltsgesetz Paragraph 12 Bürgschaftsrichtlinien des Freistaats Sachsen

Haushaltsrisiken des Freistaats