Datum: 19. Dezember 2007

PM 2007-473: Sonderausschusssitzung zur Sachsen LB – Budgetrecht des Landtags geht vor Notbewilligung des Finanzministers

Bedenken sind nicht ausgeräumt
Die Bedenken der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zu Finanzierung der Bürgschaften für die Sachsen LB konnten heute im Haushaltsausschuss nicht ausgeräumt werden.
„Das Budgetrecht des Landtags geht vor das Notbewilligungsrecht des Finanzministers“, so Antje Hermenau, Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion. „Der richtige Weg ist und bleibt ein Nachtragshaushalt. Das Budgetrecht des Parlaments ist eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Regierungskontrolle. CDU- und SPD-Fraktion folgen stattdessen wieder einmal blind den Regierungsplänen. Verantwortung sieht anders aus.“
„Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass die Übernahme von Bürgschaften nach Paragraph 12, Absatz 3 rechtlich nicht möglich ist“, so die GRÜNEN-Chefin. „Politisch unangemessen ist sie allemal. Wir werden eine Verfassungsklage prüfen, wenn die Koalition in der morgigen Landtagssitzung keine Änderungen vornimmt.“
„Die wechselnden Argumentationslinien des Finanzministers zeigen, dass unsere Infragestellung der Regierungspläne sehr ernst genommen werden“, so Hermenau.
Hintergrund:
Im Oktober 2007 hat die SPD-Fraktion des Landtags Baden-Württemberg vor dem dortigen Staatsgerichtshof gegen die Staatsregierung eine Beteiligung des Landtags an einer außerplanmäßigen Ausgabe erstritten.