Datum: 14. Februar 2007

PM 2007-52: Koalitionsstreit Energieprogramm – Ohne ein Mindestmaß an Schizophrenie geht es nicht

Zum Koalitionsstreit über das Energieprogramm erklärt die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Antje Hermenau:
„Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich CDU-Energiepolitiker vom Schlage eines Herrn Kretschmers an den Anforderungen des Weltklimarates (IPCC) orientieren würden und nicht am CO2-Ausstoß der DDR. Unser Justizminister prahlt ja auch nicht mit dem Rückgang der Zahl der politischen Häftlinge seit 1990.“ (LVZ, 14.02.07)
„Ich rate Herrn Kretschmer dringend, das bestehende Energieprogramm einmal zu lesen. In den Punkten Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbare-Energien-Gesetz und ökologische Steuerreform widerspricht es zu 100% dem Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD auf Bundesebene geschlossen haben. Ohne ein Mindestmaß an Schizophrenie kann er seine Rollen als Bundestagsabgeordneter und Landespolitiker nicht tauschen.“
Ökonomisch, so Hermenau, gehe Sachsen mit seiner Braunkohlepolitik langfristig ein hohes Risiko ein. „Mit den Anforderungen an den Klimawandel werden die Kosten für die CO2–Vermeidung steigen. Braunkohle als Energieträger mit dem höchsten CO2–Anteil bekommt dann ein massives Wettbewerbsproblem. Das kann man leugnen oder sich darauf einstellen. Es gilt das gleiche Prinzip wie beim Zahnarzt: Vorbeugen ist besser als Bohren.“

Hintergrund:
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Seite 11, Energieprogramm Sachsen:
„Die bestehenden weniger marktkonformen Umweltschutz-Instrumentarien, wie z. B. das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Gesetz zur ökologischen Steuerreform, müssen daher schrittweise abgelöst werden.“
Koalitionsvertrag Bund, Seite 42
– das EEG in seiner Grundstruktur fortführen, zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 überprüfen. Dabei werden wir die Vergütungssätze, Degressionsschritte und Förderzeiträume an die Entwicklungsschritte der einzelnen erneuerbaren Energien anpassen und gegebenenfalls neue Schwerpunkte setzen;
– uns auf die Erneuerung alter Windanlagen (Repowering) und die Offshore-Windstromerzeugung konzentrieren und dafür die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Ausbau der Stromnetze) verbessern;
– die Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch weitere Instrumente, wie zum wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser erschließen.