Datum: 16. Februar 2007

PM 2007-54: GRÜNE legen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung vor

Mehr Wahlrechte für Bürgerinnen und Bürger und mehr Kontrollrechte für Räte
Die GRÜNE-Fraktion hat heute den ‚Gesetzentwurf zur Ausweitung der Wahlrechte und zur Stärkung der Gemeinde- und Kreisräte‘ vorgestellt.
Der Gesetzentwurf bindet Bürgermeister und Landräte sowie Gemeinde- und Kreisräte wieder enger an den Willen des Volkes. Die Räte werden – auch zur Verhinderung von Korruption – gegenüber der kommunalen Exekutive gestärkt.
„Um die Demokratieverdrossenheit aufzulösen, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte geben. Daher schlagen wir die Herabsetzung der Wahlperioden von Bürgermeistern von 7 auf 5 und bei Gemeinderäten von 5 auf 4 Jahre vor“, erläutert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, die Gesetzesinitiative.
Volkmar Zschocke, Vorstand des kommunalpolitischen Bildungsvereins „Die Alternative Kommunalpolitik Sachsens e. V.“ (DAKS) und Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Chemnitzer Stadtrat erklärt:
„Die Korruptionsvorwürfe gegen die Chemnitzer Stadtverwaltung im Strabag-Skandal sind eine schwere Belastung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen als Stadträte effektive Aufklärungsmittel, wie einen Untersuchungsausschuss auf Gemeindeebene, den der Gesetzentwurf einführen will“.
Zur Neuregelung des Antragsrechts von Fraktionen erklärt Zschocke:
„Wir mussten im Chemnitzer Stadtrat die Erfahrung machen, dass unsere Initiativen von großen Fraktionen abgeblockt werden können, weil wir nach der geltenden Gemeindeordnung noch nicht einmal das Recht haben, unsere Anträge auf das Plenum des Stadtrats zu setzen.“
Der heute vorgestellte Gesetzentwurf versucht zudem, undemokratische Auswirkungen der Kreisgebietsreform auszugleichen.
„Die Staatsregierung lässt wie gewohnt jede demokratische Sensibilität vermissen, wenn sie die Wahlperiode des Kreistags auf sechs Jahre erhöht und das Verhältnis zwischen wählenden Bürgern und gewählten Kreisräten massiv verschlechtert“, kritisiert Johannes Lichdi. „Wir legen dagegen ein ausgewogeneres Verhältnis von 1 zu 3.500 und die Unvereinbarkeit zwischen Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat fest.“

Gesetzentwurf „Gesetzentwurf zur Ausweitung der Wahlrechte und zur Stärkung der Kreis- und Gemeinderäte“
Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion