Datum: 22. Februar 2007

PM 2007-63: GRÜNE legen eigenen Hochschul-Gesetzentwurf vor

Gutachten unterstützt Vorschläge für mehr Selbständigkeit der Hochschulen
BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag haben heute einen eigenen Hochschul-Gesetzentwurf in den Landtag eingereicht. Das Gesetz sieht umfassende Selbständigkeit für die Hochschulen vor. So sollen die Hochschulen künftig Globalbudgets erhalten und eigenständig über die Einstellung von Mitarbeitern und die Berufung von Professoren entscheiden können. Die finanziellen Rahmenbedingungen sollen durch eine Landeshochschulvereinbarung und durch Zielvereinbarungen mit den Hochschulen für mehrere Jahre gesichert werden. 
„Die sächsischen Hochschulen können und sollen mehr Autonomie wagen“, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Die Mitbestimmung in den Hochschulen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben, sondern muss effektiver als bisher gestaltet werden.“ In Bezug auf die in der Koalition umstrittene Ausgestaltung der Gremien sieht der Entwurf die Beibehaltung und Neuregelung der Mitbestimmungsrechte vor. So behält der Entwurf im Gegensatz zu den Planungen der Koalition das Konzil als Wahlgremium der Hochschulleitung bei. Darüber hinaus soll die Professorenmehrheit in den Gremien lediglich für akademische Angelegenheiten erhalten bleiben. In Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten sollen jedoch anders als bisher Studierende, Mitarbeiter und Hochschullehrer paritätisch in Gremien vertreten sein.   
Die Studienbedingungen wollen die GRÜNEN vor allem mit der Einführung von orientierenden Studieneingangsphasen und der Möglichkeit von Teilzeitstudien verbessern. „Die Lebenswirklichkeit vieler Studierender zeigt, dass ein klassisches Vollzeitstudium sicher gewünscht, aber vielfach aufgrund von Nebenjobs, Kindern oder Berufstätigkeit nicht realisierbar ist. Nur wer die Hochschulen verpflichtet, die Möglichkeit von Teilzeitstudien und berufsbegleitenden Studien anzubieten, zieht auswärtige Studierende an und reagiert auf die Erfordernisse des lebenslangen Lernens“, so der Hochschulpolitiker. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Studiengebührenfreiheit bis zum ersten Masterabschluss und für Graduiertenstudien vor.
Die GRÜNE-Fraktion sieht ihren Gesetzentwurf durch ein Gutachten des anerkannten Instituts für Hochschulforschung Wittenberg bestätigt. Die Hochschulforscher bescheinigten dem Entwurf gute Lösungen in den umstrittenen Bereichen Organisation, Personal- und Finanzmanagement und in Bezug auf das Verhältnis Staat – Hochschule. Zudem lege der Entwurf den Gutachtern zufolge zahlreiche bundesweit innovative Regelungen vor wie verbindlich geregelte Einführung des Lektors als wissenschaftlichen Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Lehre nach angelsächsischem Vorbild. 
Die Fraktion hatte vor der Sommerpause eine erste Fassung vorgelegt,  die in den vergangenen Monaten mit den Hochschulen diskutiert wurde. „Unser Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit den Hochschulen und mit denen, die gesetzliche Regelungen vor Ort anwenden müssen. Damit reichen wir ein ausgereiftes und praxistaugliches Hochschulgesetz in den Landtag ein, an dem sich der Entwurf der Staatsregierung messen lassen muss“, so Gerstenberg. 
Während für den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion nun im März die erste Lesung ansteht, sieht Gerstenberg den Zeitplan der Koalition in Gefahr: „Die Koalitionsberatungen zum Hochschulgesetz sind in der jetzigen entscheidenden Phase unübersehbar ins Stocken gekommen“, kritisiert der grüne Hochschulpolitiker. „Wenn die Wissenschaftsministerin nicht in Kürze einen Entwurf vorlegt, rückt das versprochene Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Jahresbeginn 2008 in weite Ferne. Das wäre sicher ärgerlich für die Ministerin – für die sächsischen Hochschulen wäre es verhängnisvoll.“

Eckpunktepapier zum Hochschul-Gesetzentwurf
Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion
Fachgutachten zum Gesetzentwurf des Instituts für Hochschulforschung, Uni Halle-Wittenberg