Datum: 26. Februar 2007

PM 2007-69: Anhörung zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Keine Ausflüchte mehr – Sachverständige bestätigen Verfassungsmäßigkeit des grünen Gesetzentwurfs
Durch die heutige öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und zu Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen‘ (Drs. 4/6314) fühlt sich Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, in der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bestärkt.
„Die Sachverständigen bestätigten im Grundsatz die Verfassungsmäßigkeit unseres Gesetzentwurfs“, so Lichdi. „Die anderen Fraktionen sind aufgefordert, jetzt nicht nach Ausflüchten zu suchen, sondern sich an der weiteren Diskussion über das Gesetz inhaltlich zu beteiligen.“
Nicht zuletzt der Vorsitzende der Sachverständigenkommission zur Neuregelung des Abgeordnetengesetzes, Prof. Heinrich Oberreuter (Uni Passau), hat sich für die Umsetzung der zum Teil mit den Vorschlägen seiner Kommission übereinstimmenden Regelungen ausgesprochen. Die Kommission legte ihren Bericht einen Monat nach dem grünen Gesetzentwurf vor.
Bei der Anzeige und Offenlegung von Tätigkeiten und Einkünften der Mitglieder des Sächsischen Landtags bleiben diese Vorschläge aber hinter dem grünen Gesetzentwurf zurück.
Die Sachverständigen Prof. Ulrich Fastenrath (TU Dresden) als auch RA Rainer Funke (Hamburg) bestätigten, dass die Regelung, dass Abgeordnete nicht an Beratungen und Abstimmungen im Plenum und Ausschuss teilnehmen dürfen, wenn sie oder Familienangehörige wirtschaftliche Interessen haben, verfassungskonform ist. Gleiches gilt für die Regelung zur Anzeige und Offenlegung von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat, soweit sie auf Interessenverknüpfungen hinweisen können.
Im Gesetzentwurf regelt die GRÜNE-Fraktion das Verbot von persönlichen Spenden und anderer Zuwendungen ohne Gegenleistung an Mitglieder des Sächsischen Landtags, die Offenlegungspflicht von Interessenverflechtungen sowie die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht für Einkünfte der Abgeordneten. Damit soll die Unabhängigkeit der Abgeordnetentätigkeit vor korrumpierenden Einflüssen gesichert und das Ansehen der politischen Mandatsträger in der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Gesetzentwurf (Drs. 4/6314)
Eckpunktepapier Stand September 2006