PM 2007-72: Föderalismusreform II – Hermenau: Milbradt schießt über das Ziel hinaus
Ja zu ehrgeizigem Schuldenabbau und Eindämmung der Neuverschuldung, Nein zu dauerhaftem Verzicht auf Schuldenaufnahme
Zum Treffen der Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, Harald Ringstorff und Georg Milbradt, zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform II, erklärt Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Sächsischen Landtag:
„Zum Abbau der aufgetürmten Schuldenberge fordere ich ein Schuldenmoratorium, das klare, ehrgeizige und verbindliche Ziele zur Begrenzung der Neuverschuldung und zum Schuldenabbau von Bund und Ländern festlegt. Verstöße müssen mit Sanktionen bis zum Verlust der Haushaltsautonomie geahndet werden. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Schranken zur Eindämmung der Staatsverschuldung bis zum Gang nach Karlsruhe wirkungslos sind.“
Hermenau warnt allerdings davor, Schuldenaufnahmen durch Verfassungsänderungen prinzipiell auf Dauer zu untersagen.
„Es ist finanz- und wirtschaftspolitisch unvernünftig, dauerhaft und prinzipiell auf Verschuldung aller staatlichen Ebenen verzichten zu wollen. Die Schweizer haben uns mit ihrer Schuldenbremse vorgemacht, wie eine verbindliche, am Konjunkturzyklus orientierte Ausgabenregel aussehen und funktionieren kann. Die zulässigen Höchstausgaben werden dabei anhand eines volkswirtschaftlich begründeten Konjunkturfaktors und den erwarteten Einnahmen bestimmt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schweiz durch Anwendung ihrer Schuldenbremse ihre Schuldenquote absenken konnte.“
Mit Blick auf den Länderfinanzausgleich und die Solidarpakt-II-Zahlungen an ostdeutsche Länder stellt Hermenau klar:
„Wenn einige westdeutsche Bundesländer Zugang zu den Mitteln aus dem Solidarpakt II haben möchten, muss vorher geregelt werden, dass die kommunale Finanzkraft zu 100 Prozent im Länderfinanzausgleich angerechnet wird. Denn die jetzigen Regelungen zum Solidarpakt II waren ein Kompensationsgeschäft für ostdeutsche Länder bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2001. Die Kompensation war nötig, weil die kommunale Finanzkraft nur zu 64 Prozent in die Berechung des Ausgleichs aufgenommen wurde. Mit dieser verzerrten Berechnungsformel kann sich ein Land wie Bayern künstlich arm rechnen, während ein Land wie Sachsen reich gerechnet wird.“
Rede von Antje Hermenau im Bundestag vom 05.07.2001 zum Maßstäbegesetz, dass die Grundsätze zum Länderfinanzausgleich festschreibt