Datum: 02. März 2007

PM 2007-78: Sächsische Flüchtlingspolitik auf Kosten der Kommunen?

Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, ist menschenwürdiger, integrationsfreundlicher und kostengünstiger
Die gestrige Anhörung zum Ausführungsgesetz des Zuwanderungsgesetzes hat nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigt, dass der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf hinsichtlich der Kommunalfinanzen mangelhaft ist.
„Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, ist menschenwürdiger, integrativer und kostengünstiger“, so Elke Herrmann die migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. Das bestätigte auch die Anhörung. „Sachsen nutzt seine Spielräume nicht, um zumindest einen Teil der Flüchtlinge, wie z.B. Familien, in Wohnungen unterzubringen.“
Von den Sachverständigen wurde die Belastung der Kommunalfinanzen bemängelt. Rechtsanwalt Jörn-Erik Enderlein aus Leipzig kritisierte, dass den Kommunen, z. B. bei der Unterbringung in Wohnungen, nahezu kein Spielraum von der Staatsregierung gelassen würde. Der Vorsitzende des Sächsischen Landkreistages, Herr Groneberg, machte deutlich, dass bei der Unterbringung von Aussiedlern in Wohnungen positive Erfahrungen gemacht wurden.
Nach dem Gesetzentwurf müssen die Landkreise Kosten für Flüchtlinge übernehmen, wenn sie ihnen nach 18 Monaten, wie im Bundesgesetz vorgesehen, einen Aufenthaltstitel erteilen. Behalten die Flüchtlinge den niedrigeren Status der Duldung, würden die Kosten weiter vom Freistaat getragen.
„Nach dem Gesetzentwurf werden den Kommunen systemwidrig weitere Kosten aufgebürdet. Somit wird Druck ausgeübt, Aufenthaltstitel gar nicht zu erteilen“, kritisiert Herrmann. „Die Praxis in den Ausländerbehörden ist im Vergleich zu anderen Bundesländern ohnehin restriktiv.“
„Flüchtlingspolitik sollte sich an humanitären Maßstäben orientieren.“
Die GRÜNE-Fraktion hofft nach der von ihr initiierten Anhörung, dass die Staatsregierung nun wenigstens die Kostengründe überzeugen und der Gesetzentwurf noch Änderungen erfährt.