PM 2007-82: GRÜNE legen Sächsisches Antikorruptionsgesetz vor
Lichdi: Empfehlungen an die Verwaltungen reichen nicht aus
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt.
Zu diesem Gesetzentwurf wird es in der nächsten Woche im Sächsischen Landtag eine erste Lösung geben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in korruptionsgefährdeten Verwaltungsbereichen des Freistaates und der Kommunen Maßnahmen wie Zuständigkeitsaufteilungen, Vieraugenprinzip und Personalrotation zur Stärkung der Selbstkontrolle einzuführen.
„Der Skandal um Betrügereien beim Bau der Autobahn A 72 zeigt, dass Empfehlungen an die Verwaltungen gegen Korruption nicht ausreichen“, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Deswegen sind gesetzliche Vorschriften notwendig, die auch die Kommunen binden.“
Die GRÜNEN schlagen die Einrichtung eines Korruptionsregister vor. Dort eingetragene Unternehmen und Personen müssen von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. „Mit diesem Register wollen wir verhindern, dass öffentliche Aufträge an unzuverlässige Unternehmen erteilt werden“, so der grüne Rechtspolitiker.
„Die Affäre um den Bau der A 72 verdeutlicht, dass der Freistaat dringend ein Korruptionsregister braucht. Vorbild sind hier Nordrhein-Westfalen und Berlin. Am vorteilhaftesten wäre ein bundesweites Korruptionsregister. Die rot-grünen Initiativen aus den Jahren 2001 und 2005 auf Bundesebene sind am CDU-dominierten Bundesrat gescheitert. Nimmt man Korruption als ernstes Problem wahr, darf man sich nicht allein mit der Abschiebung der Zuständigkeit auf den Bundesgesetzgeber begnügen“, so Lichdi.
Das Eckpunktepapier zum grünen Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf ‚Sächsisches Antikorruptionsgesetz‘