PM 2008-011: Mit Verfassungsklage Totalblockade des 2. Untersuchungsausschusses beenden
Anlässlich der Vorstellung der Organklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof durch Prof. Dr. Martin Morlok heute in Dresden,
erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre:
„Der Minderheit im Untersuchungsausschuss bleibt keine andere Wahl, um die Totalblockade des Untersuchungsausschusses durch die Staatsregierung zu beenden.“
„Die Klage ist notwendig, um der geschriebenen Verfassung in Sachsen zum Durchbruch zu verhelfen. In 17 Jahren Regierung hat die CDU einen obrigkeitlich-monarchischen Vertuschungsstil eingeübt, der durchbrochen werden muss. Es geht letztlich um die Frage, ob der Sächsische Landtag seinem Auftrag der Kontrolle der Regierung nachkommen kann oder ob wesentliche Teile des Regierungshandelns der Kontrolle durch das Parlament entzogen werden können.“
„Ich freue mich, dass mit Prof. Dr. Martin Morlok, der führende Parteienrechtler in Deutschland, als Prozessvertreter gewonnen wurde.
Seine wissenschaftliche Reputation ist über jeden Zweifel erhaben.“
„Der Anwurf der CDU-Fraktion gegen Prof. Morlok fällt auf sie selbst zurück. Er legt leider die Vermutung nahe, dass weiterhin mit der Ausschussmehrheit von CDU und SPD die Aufklärung blockiert werden soll.“
Der Prozessvertreter Prof. Dr. Martin Morlok ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie sowie Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht und
Parteienforschung in Düsseldorf.
Bei der Organklage geht es um die Arbeitsfähigkeit des Untersuchungsausschusses zur Aktenaffäre. Die Staatsregierung weigert sich u.a. mit Hinweis auf die etwaige Verfassungswidrigkeit, die 15.600 Seiten des Verfassungsschutzes an den Ausschuss zu übergeben.