Datum: 15. Januar 2008

PM 2008-018: Einkaufszentrum an der A4 bei Siebenlehn?

RP Chemnitz darf keine Ausnahmegenehmigung erteilen
Das Regierungspräsidium (RP) Chemnitz prüft derzeit ein Ansiedlungsvorhaben von über 60.000 Quadratmetern für ein Möbelhaus sowie weitere Verkaufs- und Eventflächen an der Autobahn A4 in Siebenlehn.
„Der Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen erteilt der Ansiedlung derart großflächiger Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Ober- und Mittelzentren eine klare Absage“, erklärt Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Hier sollte dem Regierungspräsidium die Entscheidung leicht fallen.“
 
Nach einem Artikel der Freien Presse vom 5. Januar verlangt das Regierungspräsidium jedoch weitere Unterlagen sowie ein Gutachten über die Kundenströme. „Ich weiß nicht, was das Ziel dieser Prüfzeremonie sein soll“, kritisiert Lichdi. „Entscheidungsgrundlage muss der Landesentwicklungsplan sein und keine neuen, vom Vorhabensträger finanzierten Gutachten.“
 
Mit einer Kleinen Anfrage im Landtag will der grüne Abgeordnete Klarheit über die Absichten des Regierungspräsidiums bekommen.
Landesentwicklungsplan:http://www.smwa.sachsen.de/set/431/LEP_2003.pdf Wortlaut der Anfrage:
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Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thema:  Ansiedlung eines Einkaufszentrums in Siebenlehn
Fragen an die Staatsregierung:
Gemäß Freie Presse vom 11.01.2007 prüft das RP Chemnitz derzeit ein Ansiedlungsvorhaben von über 60.000 m2 für ein Möbelhaus sowie weiterer Verkaufs- und Eventflächen an der A4 in Siebenlehn. Das Vorhaben steht den Zielstellungen der Raumordnung und Landesentwicklungsplanung in Sachsen diametral entgegen.
1. Aus welchen Gründen und mit welchen Absichten erfolgt die derzeitige Prüfung im RP Chemnitz?
2. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Abweichung vom gültigen Landesentwicklungsplan in Bezug auf das o.g. Vorhaben überhaupt zulässig?
3. Wurden bzw. werden die Auswirkungen des o.g. Vorhabens (z.B. in Bezug auf Kundenströme und Arbeitsplätze) auf die sächsischen Ober- und Mittelzentren gutachterlich untersucht?
4. Wenn ja, wer bestimmt(e) den Gutachter und wer finanziert(e) ein derartiges Verträglichkeitsgutachten?
5. Wann wird voraussichtlich eine Entscheidung des RP Chemnitz dazu erfolgen?