Datum: 18. Januar 2008

PM 2008-024: Antrag auf Erweiterung des Landesbank-Untersuchungsausschusses vorgestellt

Urteil über politische Verantwortung für Landesbank-Desaster kann nur der Untersuchungsausschuss des Landtages fällen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Linksfraktion im Sächsischen Landtag haben heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den Antrag auf Erweiterung des Landesbank-Untersuchungsausschusses vorgestellt.
„Wir wollen wissen, wer wann über welche außerbilanziellen Geschäftsvolumina und Risiken informiert wurde“, so Antje Hermenau, die Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion. „Wer hat genehmigt, dass die Bank außerbilanzielle Finanzgarantien eingegangen ist, die über ein Drittel der Gesamtbilanz ausmachen?“
„In den Prüfaufträgen der Staatsregierung geht es nicht um die politische Verantwortung des Landesbank-Desasters“, so Hermenau. „Dieses Urteil kann nur der Untersuchungsausschuss des Landtages fällen.“
„Der Ministerpräsident muss bei seiner Ladung im März vor den Untersuchungsausschuss auch über die Pleite der Sachsen LB befragt werden können“, so Hermenau. „Für alles andere hätten die Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis. Darum müssen wir in der Januar-Sitzung den Auftrag erweitern.“
Die GRÜNEN-Fraktionschefin verwies darauf, dass auf ihren Vorschlag zur Erweiterung des Untersuchungsausschusses Ende August 2007 auch der CDU-Fraktionschef Fritz Hähle positiv reagiert hatte.
„Ich erwarte, dass sich am Interesse der Aufklärung von Seiten der CDU- und der SPD-Fraktion nichts geändert hat. Sie werden sich ja wohl nicht den Vorwurf einhandeln wollen, eine Hinhaltetaktik zu verfolgen und die Aufklärung auf die ‚lange Bank‘ zu schieben?“
Die GRÜNEN-Fraktionschefin forderte die Staatsregierung auf, sie unverzüglich darüber zu informieren, ob Pressemeldungen zutreffen, dass die Landesbank Baden-Württemberg ihr Rücktrittsrecht zur Übernahme der Landesbank auf den 15. Februar verlängert hat. (Financial Times vom 18.1.)
Kritik der CDU-Fraktion, der vorgelegte Antrag wäre nicht verfassungsgemäß, sieht Hermenau gelassen. „Bis Montag erarbeitet der Juristische Dienst ein Gutachten zum Antrag. Sollten daraufhin Änderungen nötig sein, haben wir bis zur Behandlung des Antrags am Donnerstag ausreichend Zeit.“ Antrag auf Erweiterung des Landesbank-Untersuchungsausschusses (Drs. 4/10912) Hintergrundpapier zum Antrag