PM 2008-031: Das massenhafte, permanente Scannen von Nummernschildern ist verfassungswidrig
GRÜNE kündigen Anhörung zur Novelle des Sächs. Polizeigesetzes an
Der heute (Donnerstag) von der Staatsregierung in den Sächsischen Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes ist nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfassungswidrig.
Damit soll eine Rechtsgrundlage für eine automatisierte Erfassung von Autokennzeichen möglich werden, die laut Innenminister Buttolo wegen der Grenzöffnung dringend geboten sei.
„Das massenhafte, permanente Scannen von Nummernschildern ist verfassungswidrig. Ich fordere die Staatsregierung auf, dass Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Kennzeichenerfassung der Ländern Hessen und Schleswig-Holstein abzuwarten“, so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Eine Landesregierung darf nicht wissentlich ein verfassungsrechtlich zumindest problematisches Gesetz auf den Weg zu bringen.“
„Deshalb werden wir eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragen“, so Lichdi. „Wir werden aufzeigen, dass dem Gesetz jegliche Verhältnismäßigkeit fehlt. Die Staatsregierung verkennt, dass Demokratie Freiräume für Bürgerinnen vor staatlicher Überwachung braucht. Es ist ein Armutszeugnis für die SPD, diesen Gesetzentwurf nicht gestoppt zu haben.“
Im Gesetzentwurf wird nach Ansicht der GRÜNEN-Fraktion der Polizei weitgehend freie Hand bei der Kennzeichenerfassung gelassen.
„Mit Hinweis auf die Grenzkriminalität wurde ein Regelung geschaffen, die zur ‚Jedermannkontrolle‘ in Sachsen genutzt werden kann“, warnt der grüne Rechtspolitiker. „Damit können ohne konkreten Gefahrenhinweis an Bahnhöfen, Flughäfen und zur Verhinderung von Straftaten nach Versammlungsgesetz Daten gesammelt werden.
„Die Löschungsvorschriften sind dagegen völlig unzureichend. Jede Bagatellstraftat und Identitätsfeststellung rechtfertigt nach diesem Gesetzentwurf eine Speicherung.“
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Kennzeichenerfassung hat am 20. November letzten Jahres stattgefunden. Das Urteil wird noch im Frühjahr 2008 erwartet.