Datum: 07. Februar 2008

PM 2008-048: Hochschulgesetzentwurf der Staatsregierung wird künftigen Herausforderungen von Lehre und Forschung nicht gerecht

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übt massive Kritik am Hochschulgesetzentwurf der Staatsregierung. Einer ausführlichen Auswertung des Gesetzentwurfs zufolge sind nach Ansicht der Fraktion umfangreiche Nachbesserungen notwendig, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion. „In den fünf zentralen Reformbereichen Finanz- und Personalautonomie, Personalstruktur, Studienreform, Binnenorganisation und Hochschulsteuerung bleibt die Staatsregierung mehr als halbherzig. Was als großer Wurf angekündigt wurde, entpuppt sich als Scheinautonomie.“
Insbesondere bei Personal und Finanzen sieht die Staatsregierung weitreichende Eingriffe des Wissenschafts- und Finanzministeriums vor: „Globalbudgets werden eingeführt, ihre Verwendung aber durch eine Rechtsverordnung im Detail geregelt. Auch die Dienstverpflichtungen können die Hochschulen nicht in Eigenregie bestimmen, sondern bekommen sie von oben diktiert. Echte Autonomie sieht anders aus.“
Im direkten Vergleich mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion wird der Referentenentwurf der Staatsregierung zentralen Herausforderungen nicht gerecht, so Gerstenberg. „Ein zeitgemäßer Gesetzentwurf muss auf den Wettbewerb um exzellente Wissenschaftler und den wissenschaftlichen Nachwuchs, den demographischen Wandel, die Anforderungen des Bolognaprozesses und die veränderte Lebenswirklichkeit der Studierenden reagieren – dessen ist sich die Staatsregierung offenbar nicht bewusst. Beispiele dafür gibt es genug: Einführung von Lecturer sowie Lehr- und Forschungsprofessuren – Fehlanzeige. Modernisierung der Promotion durch Abschaffung des Rigorosums – Fehlanzeige. Öffnung des Hochschulzugangs für Meister – Fehlanzeige. Verringerung der Prüfungslasten im Bachelorstudium – Fehlanzeige. Verankerung des Teilzeitstudiums – Fehlanzeige.“
Gerstenberg zufolge sind gesetzliche Nachbesserungen in den nächsten Jahren unvermeidlich: „Die Koalition handelt offenbar nach dem Motto ‚Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz‘. Offenbar müssen ähnlich wie bei der Juniorprofessur erst alle Bundesländer selbstverständliche Reformen einführen, bis Sachsen nachzieht. Vor dem Hintergrund einer sich dynamisch entwickelnden Hochschullandschaft ist diese Haltung fatal für die sächsischen Hochschulen.“
Eckpunktepapier „Wie gut ist der neue Hochschulgesetzentwurf?“ Hintergrundpapier Vergleich des derzeit geltenden Hochschulgesetzes mit dem Referentenentwurf und dem Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion