Datum: 12. Februar 2008

PM 2008-051: GRÜNE kritisieren Sächsisches Versammlungsgesetz

Gesetz ist nicht geeignet, die Würde des Gedenkens an die Opfer des 13. Februars zu schützen
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Lichdi, kritisiert das heute von der Staatsregierung vorgelegte Sächsische Versammlungsgesetz:
„Versammlungsverbote sind nicht geeignet, die Würde des Gedenkens an die Opfer des 13. Februars dauerhaft zu schützen. Denn Nazis können ihre Versammlungen neben der Verbotszone oder einige Tage später abhalten.“
So werden die Nazis in diesem Jahr am 16. Februar in Dresden aufmarschieren.
„Entgegen dem von Justizminister Geert Mackenroth in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen erweckten Eindruck, zeigt der nun vorliegende Entwurf, dass Nazi-Aufmäsche nicht pauschal verboten werden können. Ob den Behörden mit dem Gesetz ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben wird oder es sich um rein symbolische Gesetzgebung handelt, bleibt fraglich.“
„Das Verbot von Versammlungen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Demonstrationsfreiheit unterscheidet die Demokratie von der Diktatur.“
„Statt staatlicher Verbote brauchen wir das tägliche Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und autoritäres Denken im Alltag. Dazu gehört für mich die Teilnahme an der Demonstration ‚GEH DENKEN!‘ am 16. Februar.“