Datum: 20. Februar 2008

PM 2008-062: GRÜNE bringen Gesetz zur Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes ein

Rechte von Menschen mit Behinderung müssen nach Verwaltungsreform erhalten bleiben
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes ein, um Menschen mit Behinderung weiterhin barriere- und kostenfreien Zugang zu Behörden und deren Aufgaben zu ermöglichen. Mit in Kraft treten der Verwaltungsreform am 1. August sind die Kommunen für die amtliche Feststellung der Schwerbehinderung, Anträge auf Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche zuständig.
„Die Staatsregierung hat sich geweigert, das sächsische Integrationsgesetz auch auf die Kommunen auszuweiten“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. Es bleibt ausschließlich für Landesbehörden verpflichtend.
Damit die Rechte behinderter Menschen in Sachsen erhalten bleiben, sieht der Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion vor, den Anwendungsbereich des Integrationsgesetzes auch auf die Kommunen auszudehnen.
„Die im gültigen Integrationsgesetz fehlende Regelung für Kommunen kann bedeuten, dass Bescheide nicht mehr so verfasst sein müssen, dass die Betroffenen sie selbst lesen können, etwa in Blindenschrift.“
Zu befürchten ist, dass auch ein Gebärdendolmetscher nur dann zur Seite steht, wenn dafür Geld in der kommunalen Kasse übrig ist oder der Betroffene selbst zahlt. Die Beispiele zeigen, dass nicht nur bauliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein Zugang ohne Treppen für Menschen mit Handicap wichtig sind.
Hintergrund
Die GRÜNE-Fraktion hatte sich während der Beratungen zur Verwaltungsreform gegen die Verlagerung einer Vielzahl von Aufgaben, die sich ausschließlich oder überwiegend an Menschen mit Behinderungen richten, an die Kommunen ausgesprochen. Sie sieht damit auch bislang einheitliche Qualitätsstandards insbesondere bei der fachmedizinischen Erstellung ärztlicher Gutachten zur Schwerbehinderung gefährdet. Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes“ (Drs. 4/11172) Das Hintergrundpapier