Datum: 29. Februar 2008

PM 2008-077: Urteil zum EU-Fördermittel-Organstreitverfahren am 23. April

Kernfragen des Verfassungsrechts sind berührt
Die mündliche Verhandlung zum Organstreitverfahren zwischen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Sächsischen Staatsregierung vor dem Sächs. Verfassungsgerichtshof um die Beteiligungsrechte des Landtags bei der Verwendung der EU-Fördermittel ist heute, wie erwartet, ohne Urteil beendet worden.
Die Urteilsverkündung wurde auf den 23. April, 10:00 Uhr terminiert.
„In der Verhandlung wurde deutlich, dass Kernfragen des Verfassungsrechts berührt sind“, so Antje Hermenau, Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion.
Seitens der Staatsregierung nahmen zwölf Vertreter und Vertreterinnen aus vier Ministerien an der Verhandlung teil. Grünes Hintergrundpapier zur Verfassungsklage vom Oktober 2006