Datum: 05. März 2008

PM 2008-082: GRÜNE kritisieren Sächsisches Versammlungsgesetz

Demonstrationsfreiheit unterscheidet die Demokratie von der Diktatur
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Lichdi, kritisiert den heute von Justizminister Geert Mackenroth (CDU) in den Landtag eingebrachten Entwurf für ein Sächsische Versammlungsgesetz:
„Die Demonstrationsfreiheit unterscheidet die Demokratie von der Diktatur. Das Verbot von Versammlungen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“
„Anstelle staatlicher Verbote brauchen wir das tägliche Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und autoritäres Denken im Alltag.“
„Denn entgegen dem von Justizminister Geert Mackenroth in der Öffentlichkeit erweckten Eindruck zeigt der vorliegende Entwurf, dass Nazi-Aufmäsche nicht pauschal verboten werden können. Nazis können ihre Versammlungen neben der Verbotszone oder einige Tage später abhalten. Ob den Behörden mit dem Gesetz ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben wird oder es sich um rein symbolische Gesetzgebung handelt, bleibt fraglich“, so Lichdi.
„Wir müssen aufpassen, dass wir die demokratiefeindliche Gesinnung der Nazis nicht damit bekämpfen, in dem wir unsere freiheitlichen Grundrechte beschneiden“, warnt der Innenpolitiker. „Dann hätten wir den Rechtsstaat selbst zur Schlachtbank geführt.“
 
„Kollektive politische Aktionen in der Öffentlichkeit beeinträchtigen immer die Bürgerruhe. Polizei und Justiz müssen Straftaten verfolgen und sanktionieren.“
Hintergrund:
Zur Argumentation von Herrn Mackenroth, ihm ginge es allein um den Schutz von Opfern und Orten, erinnern wir an seine Aussage in der taz, 10.4.2007, wo er auf die Frage: „Warum braucht Sachsen ein eigenes Versammlungsgesetz?“ antwortete: „Dieses Gesetz soll das rechtsstaatliche Werkzeug liefern, den braunen Spuk in Sachsen zurückzudrängen“.