Datum: 10. März 2008

PM 2008-085: GRÜNE mahnen konsequente Zuverlässigkeitsprüfung von Sicherheitsfirmen und deren Personal an

Eklatante Versäumnisse seitens der Behörden?
Nach der Erschießung eines Diskobesuchers am Wochenende in Leipzig und einem nachfolgenden Angriff auf die Polizei mahnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag eine konsequente Zuverlässigkeitsprüfung von Sicherheitsfirmen und deren Personal an.
„Nach der entsetzlichen Tat in Leipzig steht die Frage im Raum, inwieweit die Behörden ihrer Verantwortung nachgekommen sind“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Die Interviewäußerung von Polizeipräsident Bernd Merbitz, dass die >>Rivalitäten in der Türsteherszene (…) bekannt<< gewesen seien, lässt leider das Gegenteil erahnen" (DNN/LVZ, 10. März 2008, S. 3). Sicherheitsfirmen bedürfen der Erlaubnis durch die Gewerbeämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Die Firmen haben zudem die Personen, die als Wachperson beschäftigt werden sollen, gegenüber der Behörde zu benennen. "Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Firma die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, ist die Erlaubnis behördlich zu versagen", so Lichdi. "Nach den Aussagen von Herrn Merbitz muss ich davon ausgehen, dass hier eklatante Versäumnisse seitens der Behörden vorliegen." Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unzuverlässigkeit ergibt sich z.B. aus dem Eintrag von einschlägigen Vorstrafen im Bundeszentralregister oder wenn Wachpersonen wiederholt ihnen zustehende Befugnisse überschreiten. Hintergrund:
Rechtsgrundlagen sind:
– Gewerbeordnung (§ 34 a: Überwachungsgewerbe)http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo/gesamt.pdf– Bewachungsverordnung des Bundes (insbesondere §§ 9, 10):http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bewachv_1996/gesamt.pdf