Datum: 11. März 2008

PM 2008-086: GRÜNE nach Verfassungsgerichtsurteil – Buttolo muss Polizeigesetz-Novelle zurückziehen

Ohrfeige für Totalüberwacher, Urteil stärkt Bürgerrechte
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig erklärte.
„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Totalüberwacher und stärkt die Bürgerrechte“, freut sich Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Das Bundesverfassungsgericht fordert zu Recht Normenklarheit und Bestimmtheit hinsichtlich Ermittlungszweck und Eingriffsschwelle sowie Verhältnismäßigkeit ein.“
„Auch Innenminister Albrecht Buttolo werden deutlich die Grenzen aufgezeigt. Er muss seine Polizeigesetz-Novelle sofort zurückziehen.“
Denn die Sächsische Staatsregierung plant, die automatische Identifizierung von Kfz-Kennzeichen sowie die Kontrolle der im Verkehr befindlichen Personen im Grenzgebiet ins Sächsische Polizeigesetz aufzunehmen. Der entsprechende Entwurf wurde im Januar in den Landtag eingebracht.
„Wenn die Staatsregierung an ihrem Gesetzentwurf festhält, wird der Entwurf auf der von uns beantragten Anhörung am 8. Mai auf Herz und Nieren geprüft“, so Lichdi. „Die Unklarheiten im sächsischen Gesetzentwurf, wann wer wie lange kontrolliert wird, sind nicht zufällig, sondern Methode, um der Polizei weitgehend freie Hand zu geben.“
„Das bedeutet, dass die Polizei scannen kann, wie oft jemand nach Tschechien fährt, egal ob zum Friseur oder zum Wandern“, so der grüne Rechtspolitiker. „Die Polizei soll sich aber nicht durch einen Informationswust selbst lahm legen, sondern konsequent Straftaten verhindern und verfolgen.“
„Die zu erwartenden Fahndungserfolge werden im Vergleich zu den Millionen erfassten Autos dürftig und damit unverhältnismäßig sein“, schätzt Lichdi ein. „Auto-Kennzeichen können nicht nur Schwerstkriminelle austauschen.“