Datum: 19. März 2008

PM 2008-099: GRÜNE kritisieren Überbelegung in Regis-Breitingen: Gefängnislotto für Jugendgefangene

Mackenroth muss langfristiges Personal- und Belegungskonzept für alle JVAs in Sachsen vorlegen
Auf den Bericht (SZ 19.3.2008), dass die Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen überbelegt ist, reagiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, empört:
„Ich frage mich, wie den 30 Gefangenen erklärt werden soll, dass sie aus dem ‚Leuchtturmvollzug‘ in Regis-Breitingen, der gute Bedingungen für ihre Resozialisierung bietet, wieder zurück in die unterbesetzte JVA Zeithain, sollen. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar, die niemandem plausibel gemacht werden kann. Für mich klingt das nach Gefängnislotto.“
„Es kann nicht sein, dass in Sachsen eine Umbelegung von einer Haftanstalt in eine andere mit sich bringt, dass völlig andere Betreuungssituationen vorliegen. Es ist unmöglich, mit fünf Sozialarbeitern, einem Psychologen und 26 Vollzugsbediensteten auf 320 Gefangene (Jugendliche und Erwachsene) einen Vollzug zu gewährleisten, der Gefangene auf ein straffreies Leben vorbereitet.“
„Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Justizminister Mackenroth nicht in der Lage ist, vorausschauend zu planen. Wir brauchen jetzt ein langfristiges Konzept für die Belegung der sächsischen Strafanstalten, das heißt, keine vereinzelten Leuchttürme sondern gleich gute Standards für Jugendgefangene und gleich gute Standards für erwachsene Gefangene.“
„Die GRÜNEN fordern seit langem einen besseren Personaleinsatz im gesamten Jugendstrafvollzug. Wenn Herrn Mackenroth tatsächlich daran gelegen ist, Jugendlichen ein straffreies Leben zu ermöglichen, muss er den Strafvollzug ordentlich organisieren und mit ausreichend Personal besetzen.“
„Bis jetzt hat Herr Mackenroth offenbar aus seinen selbstkritischen Worten im vergangenen Juni, dass sozialpädagogische und psychologische Betreuung ‚verbesserungsfähig‘ seien und der ‚Personaleinsatz hinterfragt‘ werden müsse, nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.“
„Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug für Jugendliche und Heranwachsende können in Zeithain jedenfalls nicht eingehalten werden.“