PM 2008-103: Landesbankdesaster – GRÜNE reichen Verfassungsklage gegen Verletzung des Budgetrechts ein
Bei Einhalten des Haushaltsrechts wäre Landesbankdesaster nicht erfolgt – Nachtragshaushalt für Milliarden-Bürgschaft erforderlich
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat gegen die Landesbürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro Verfassungsklage beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht. Die im Zuge des Notverkaufs der Sachsen LB ausgehandelte Bürgschaft muss ihrer Meinung nach durch einen Nachtragshaushalt abgesichert werden.
„Ich bleibe bei meinem Standpunkt: Die Bürgschaft war durch das Haushaltsgesetz 2007/2008 nicht gedeckt. Der Finanzminister hat sein Notbewilligungsrecht unzulässig dem Budgetrecht des Landtags übergeordnet. Damit hat die Regierung illegal und rechtswidrig gehandelt. Hier muss das Gericht Klarheit jetzt schaffen“, erklärt Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN.
Mit Hilfe der Klage will die GRÜNE-Fraktion außerdem klären, ob bereits die im Jahr 2004 abgegebene Patronatserklärung zugunsten der außerbilanziellen Zweckgesellschaften wie Ormond Quay gegen herrschendes Haushaltsrecht verstoßen hat.
„Der Freistaat war unserer Auffassung nach nicht berechtigt, Patronatserklärungen in Milliardenhöhe zugunsten der außerbilanziellen Zweckgesellschaften zu geben. Patronatserklärungen sind nichts anderes als Garantien, für die es nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung einer Ermächtigung per Gesetz bedurft hätte. Solche Ermächtigungen lagen aber den Haushaltsgesetzen der Jahre 2004 bis 2007 nicht zugrunde. Damit hätte eine entsprechende Patronatserklärung nicht eingegangen werden dürfen.“
„Hätte sich die Regierung an geltendes Haushaltsrecht gehalten, wäre dem Freistaat das finanzielle Desaster erspart geblieben“, so das Fazit von Antje Hermenau.
„Ob fehlender Nachtragshaushalt oder Patronatserklärung – die Regierung hat sich offenbar einen Sport daraus gemacht, geltendes Haushaltsrecht zu ignorieren. Wenn sie es nicht anders verstehen will, müssen wir eben das Gericht bemühen.“
„Nachdem das jahrelange undurchsichtige Verhalten bei der Sachsen LB zum Zusammenbruch geführt hat, klagen wir jetzt die Transparenz ein. Mit der Vorlage des Nachtragshaushalts wollen wir sicherstellen, dass der Finanzminister nicht im Alleingang und unkontrolliert in die Ressorts hineinregieren kann, wenn die Bürgschaft über die bereits eingestellten 825 Millionen Euro hinaus fällig wird. Wir wollen, dass die Öffentlichkeit schwarz auf weiß sehen kann, wo eventuell Kürzungen anfallen.“
Hintergrundpapier Organklage
Organklage „Verletzung des Budgetrechts des Landtags im Zusammenhang mit der Ausreichung einer 2,75 Mrd. Bürgschaft aufgrund Notverkauf Sachsen LB (eingereicht 22.02.2008)
Papier zur Zukunft der Landesbanken von Finanz- und Haushaltspolitikern der GRÜNEN