Datum: 27. März 2008

PM 2008-106: ‚Vogtländischer Weg‘: GRÜNE wollen Verlust der Kreisfreiheit Plauens gerichtlich stoppen

Einkreisung ist unzulässiger Eingriff in kommunale Selbstverwaltung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Stadt Plauen bei ihrer Klage gegen den Verlust der Kreisfreiheit. Gestern reichten die GRÜNEN ihre Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein.
„Wir hoffen damit, der Klage der Stadt Plauen zum Erfolg zu verhelfen“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Die Einkreisung von Plauen ist ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, ist Lichdi überzeugt.
„Die Koalitionsfraktionen haben sich mit ihrer Entscheidung zur Eingliederung von Plauen in den Vogtlandkreis über den einhellig geäußerten Bürgerwillen für den ‚Vogtländischen Weg‘ und den Erhalt der Kreisfreiheit hinweggesetzt.“
„In unserer Stellungnahme an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof legen wir dar, dass die Bedeutung der Kreisfreiheit für die kommunale Demokratie im Gesetzgebungsverfahren systematisch unterbewertet wurde und ein ergebnisoffenes Verfahren im Sächsischen Landtag nicht stattgefunden hat.“
Da die GRÜNE-Fraktion nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine eigene Normenkontrollklage erfüllt, muss sie sich auf die Unterstützung von Klagen anderer beschränken. Eine abstrakte Normenkontrollklage ist Fraktionen nur möglich, wenn sie mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Landtags stellen.
Hintergrund:
———–
Im Januar 2008 hatte der Landtag mit den Stimmen von CDU- und SPD-Fraktion die Eingliederung der kreisfreien Stadt Plauen in den Vogtlandkreis beschlossen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den ‚Vogtländischen Weg‘ wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

  • Normenkontrollklage
  • Änderungsantrag