Datum: 28. März 2008

PM 2008-107: Erfolg gegen Rauchverbot – Gerichtsbeschluss sorgt bei sächs. GRÜNEN für Unverständnis

Gegen Wettbewerbsnachteile – für ein generelles Rauchverbot
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert die vorläufige Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichts, das Rauchen in Ein-Raum-Kneipen wieder zu erlauben.
„Sollte das Verfassungsgericht in der Hauptsache zur gleichen Entscheidung kommen, fordern wir die Staatsregierung auf, das Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu überarbeiten, dass das Rauchen in allen Gaststätten, also auch in Nebenräumen, verboten ist. Dann können sich die Inhaber von Ein-Raum-Gaststätten nicht auf Wettbewerbsnachteile berufen“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Für uns ist der Gesundheitsschutz ausschlaggebend. Dass das Gericht diesen auch im Blick hat, zeigt sich darin, dass von der einstweiligen Anordnung nur solche Ein-Raum-Kneipen betroffen sind, in denen neben dem Inhaber keine weitere Servicekraft arbeitet. Dies dürfte in Sachsen nur sehr wenige Kneipen Betreffen“, erklärt die grüne Abgeordnete.
„Unverständlich ist für mich, wie das Gericht annehmen kann, dass sich in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen vor allem Raucher aber wenige Jugendliche und Kinder aufhalten“, fragt Herrmann.
„Ich fordere die Koalition auf, jetzt nicht, wie in Bayern nach den Verlusten bei den Kommunalwahlen, einzuknicken, sondern ein konsequentes Rauchverbot anzustreben.“