Datum: 03. April 2008

PM 2008-119: Kulturraumgesetz – GRÜNE: Es gibt weiterhin Beratungsbedarf

Weiterentwicklung ist auf gutem Weg – Finanzielle Verluste für  Plauen, Zwickau, Görlitz und Hoyerswerda?
Zur Anhörung der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes im Kulturausschuss erklärt Karl-Heinz-Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Zwar waren sich alle Sachverständigen darüber einig, dass die Novellierung des Kulturraumgesetzes insgesamt auf einem guten Weg sei. In zahlreichen
Detailfragen gab es jedoch große Unterschiede. Es gibt weiterhin Beratungsbedarf.“
„So zum Beispiel in der Frage, wer im Kulturkonvent ein Stimmrecht haben soll, wer also mit darüber entscheiden darf, wie das Geld verteilt wird.“
„Ebenso drohen den Kulturräumen erhebliche finanzielle Verluste durch die Aufgabe der Kreisfreiheit von Plauen, Zwickau, Görlitz und Hoyerswerda. Ob und wie das Finanzausgleichsgesetz dieses Problem regeln wird, ist bisher unklar.“
„Für uns Grüne ist die Stärkung der Fachbeiräte und die Förderung innovativer Projekte sehr wichtig. Außerdem halten wir die Erstellung von Kulturentwicklungsplänen in den Kulturräumen für ein sinnvolles Instrument.“
 
„Hier sehe ich noch erheblichen Beratungsbedarf im Kulturausschuss“, so Gerstenberg, der bereits im 1. Sächsischen Landtag das Kulturraumgesetz mit beraten hatte. „Schließlich soll das Kulturraumgesetz als entfristetes Fachgesetz den bundesweit beispielhaften Erfolg seines Vorgängers fortsetzen.“