Datum: 14. April 2008

PM 2008-130: GRÜNE wollen Girokonto für jedermann – Antrag im Landtag

Auch bei sächsischen Sparkassen werden Girokonten trotz rechtlicher Verpflichtung verweigert
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag wird das Thema ‚Girokonto für jedermann‘ in der kommenden Woche zum Thema im Sächsischen Landtag machen.
„Trotz der Verordnung des Finanzministeriums, Girokonten auf Guthabensbasis anzubieten, werden nach Berichten der Schuldnerberatungsstellen bei sächsischen Sparkassen weiter Girokonten verweigert“, kritisiert Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
Das wurde Anfang April diesen Jahres in einer öffentlichen Anhörung zum Sozialbericht 2006 deutlich.
„Die Staatsregierung muss nun prüfen, ob eine Änderung der Sächsischen Sparkassenverordnung erforderlich ist“, so Herrmann. „Denn in ihrer Konzeption zur Vermeidung von Armutsrisiken wird in der Einrichtung von Girokonten ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung von Armut gesehen.“
Die Staatsregierung hatte zudem ihre Absicht erklärt, Initiativen der Bundesregierung im Hinblick auf ein Girokonto auf Guthabenbasis zu unterstützen.
Schätzungen zu Folge leben bundesweit mehrere Tausend Menschen ohne Girokonto. Diese haben kaum eine Chance, dem sozialen Abseits zu entkommen. Denn die meisten Arbeitgeber kennen eine Barauszahlung der Löhne schon lange nicht mehr.
„Eine bundesgesetzliche Reglung ist überfällig“, so die grüne Sozialpolitikerin. „Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft war weitgehend wirkungslos. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Staatsregierung im Bundesrat die Initiative für ein Verbraucherrecht auf ein Girokonto zu ergreift.“
Verbindliche Regelungen kann der Freistaat nur für die sächsischen Sparkassen treffen. Für Banken und sonstige Kreditinstitute ist der Bund zuständig. Der Antrag ‚Girokonto für jedermann‘ (Drs. 4/11819) steht am Freitag auf  der Tagesordnung der Landtagssitzung
Hintergrund:
Aktuell wurde auf der Bundesebene am 24. Januar 08 in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7615) eingebracht, mit dem Ziel, ein besonderes Girokonto, das Pfändungsschutzkonto zu schaffen.
Dabei geht es darum, die Zahl der aufgrund von Pfändungen ausgesprochenen Kontogründungen zu reduzieren. Das ist ein begrüßenswertes Anliegen. Das Problem ist dennoch, dass die Voraussetzung eines sog. P-Kontos das vorhandene Girokonto ist.
Die Bundesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten, deshalb brauchen wir jetzt das Girokonto für jedermann.
Die öffentliche Anhörung zum ‚Sozialbericht 2006 – Lebenslagen in Sachsen‘  (Drs. 4/9275) wurde von der GRÜNEN-Fraktion beantragt.