Datum: 14. April 2008

PM 2008-132: Fälligkeit der Bürgschaft für Sachsen LB

Landeshaushalt muss sturmfest gemacht werden – ordentlicher Nachtragshaushalt unumgänglich
„Die Staatsregierung muss einen Nachtragshaushalt aufstellen, in dem die Bürgschaftssumme in voller Höhe veranschlagt, Rücklagen und Einsparungen benannt und ein Abstotterplan für eine mögliche Verschuldung in Folge der Bürgschaft für die nächsten fünf Jahre festgelegt wird“, erklärt Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu der als wahrscheinlich eingestuften Inanspruchnahme der Bankbürgschaft für die Sachsen LB.
„Das ist solide Finanzpolitik und ein ernsthafter Umgang mit Steuergeldern. Gesundbeten und auf die Amerikaner hoffen, ist Humbug. Jetzt muss der sächsische Landeshaushalt sturmfest gemacht werden: Ein ordentlicher Nachtragshaushalt für 2008, der als wichtigsten Bestandteil enthält, wie in den nächsten Jahren die Tilgung der Schulden gestaltet werden soll, die nun entstehen, wenn die sächsische Staatsregierung ‚quasi über Nacht‘ eine Milliarde Euro oder mehr herzaubern muss, um die Bürgschaft zu bedienen.“
„Bei einer Spannbreite von einigen Hundert Millionen bis maximal 2,75 Milliarden Euro bleibt man weiter im Reich der Spekulationen, was die Höhe der Bürgschaft anbetrifft. Die angesparten Steuermehreinnahmen aus dem Vorjahr reichen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus“, befürchtet die Fraktionschefin und erwartet für dieses Jahr sinkende Steuermehreinnahmen im Zuge der nachlassenden Konjunktur. Sie geht von ca. 600 Millionen aus und hält es für sehr wahrscheinlich, dass auch die Steuerschätzer ihre Prognose vom letzten Jahr im Mai diesen Jahres nach unten korrigieren werden.