Datum: 23. April 2008

PM 2008-138: Namensnennung von Stasi-IM – GRÜNE hoffen auf Signalwirkung

Begangenes Unrecht und der Täter müssen beim Namen genannt werden dürfen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag begrüßt die heute vom Landgericht Zwickau gefällte Entscheidung, die Einstweilige Verfügung zugunsten des ehemaligen Stasi-IMs wieder aufzuheben.
„Ich hoffe, dieses Urteil hat Signalwirkung“, so Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Meinungsfreiheit und Aufklärung dürfen nicht beschnitten werden.“
 
„Im Stasi-Unterlagengesetz ist die Namensnennung ausdrücklich erlaubt, um das in der DDR geschehene Unrecht aufarbeiten zu können“, so Gerstenberg. „Begangenes Unrecht und der Täter müssen beim Namen genannt werden dürfen.“
„Der ehemalige IM sollte sich seinen Opfern und seiner Vergangenheit stellen“, so der GRÜNEN-Politiker.
Das Landgericht Zwickau hat die Einstweilige Verfügung nur aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Am 08. April hatten Opfer einen Offenen Brief mit dem Titel ‚ERINNERN KANN NICHT GERICHTLICH VERBOTEN WERDEN‘ an den ehemaligen IM Schubert gerichtet.