PM 2008-145: Aktenaffäre – GRÜNE: Fehlentscheidung von de Maizière führte zu haltlosen Verdächtigungen
Lichdi: Verfassungsschutz außer Rand und Band und ohne Kontrolle
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Dresden hinsichtlich der Ermittlungen in der Aktenaffäre keinen Anlass zur Weiterführung der Ermittlungen im Komplex ‚Abseits 3‘ (‚Leipziger Sumpf‘) erkennt.
„Die Fehlentscheidung des damaligen Innenministers Thomas de Maizière, der die Weiterbeobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz persönlich anordnete, führte zu den aus Sicht der Staatsanwaltschaft haltlosen Verdächtigungen“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „De Maizière hatte trotz eines einschränkenden Verfassungsgerichtsurteils nach einer Prüfung im August 2005 die Weiterbeobachtung persönlich angeordnet.“
„Damit tragen der ehemalige Innenminister de Maizière und der damalige Staatssekretär und heutige Innenminister Albrecht Buttolo die politische Verantwortung dafür, dass der Verfassungsschutz außer Rand und Band und ohne ausreichende Kontrolle agieren konnte“, so der GRÜNEN-Abgeordnete.
„Zu Recht weist der Leitende Oberstaatsanwalt Erich Wenzlick darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft keine politische Bewertung des Vorgangs vornehmen kann. Es ist unsere politische Verantwortung als Abgeordnete, dem Fehlverhalten von Behörden und deren Mitarbeitern sowie den Gründen dafür nachzugehen.“
„Die Staatsregierung ist darum aufgefordert, die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht weiter zu blockieren und die angeforderten Akten freizugeben“, so Lichdi, der auch Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss ist. „Die Ausrede, damit würden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet, entfällt nunmehr.“
„Ich werden am kommenden Montag im Rechtsausschuss von Justizminister Geert Mackenroth eine Stellungnahme zu den Konsequenzen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden einfordern.“
Die Zusendung des Berichts der Prüfgruppe der Polizei (Weitemeyer-Bericht) zum Vorgang ist den Innenausschussmitgliedern deutlich vor der nächsten Innenausschusssitzung am 08. Mai zugesagt worden. Bisher liegt der Bericht den Abgeordneten nicht vor.